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Zwei Auskunftsdienste von Bundesnetzagentur abgeschafft

Die beiden Auskunftsdienste, die bisher unter 11865 und 11878 erreichbar waren, müssen abgeschaltet werden, wie die Bundesnetzagentur gestern bekannt gab. Demnach haben die beiden Auskunftsdienste Ortsnetzrufnummern, kostenfreie 0800er-Rufnummern und Service-Dienste-Nummern genutzt, um den Kunden zum Anruf auf den teureren Nummern zu animieren. Damit wurden jedoch die dann fällig werdenden, höheren Gebühren, gezielt verschleiert, wie die Bundesnetzagentur angab. Da es sich dabei um kein zulässiges Geschäftsmodell handele, müssten die Nummern jetzt abgeschaltet werden.

Dem vorangegangen war eine große Zahl von Beschwerden bei der Bundesnetzagentur, die sich genau mit den günstigen Rufnummern, die zum Anruf bei den teureren Diensten verleitet hätten, befasst hatten. Gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz sind mit diesem Geschäftsgebaren umgangen worden. Denn bei beiden Rufnummern sei eine Weiterleitung des Kunden zudem erfolgt, ohne dass zuvor eine entsprechende Preisansage durchgeführt wurde. Doch genau zu dieser Preisangabe sind die Betreiber von Auskunftsdiensten gesetzlich verpflichtet, und zwar, bevor sie den Anrufer in ein anderes Netz vermitteln.

Wer steckt hinter den abgeschalteten Auskunftsdiensten?

Hinter den abgeschalteten Auskunftsdiensten der 11865 wurde ein Unternehmen im hessischen Bad Soden entdeckt. Nach eigenen Angaben bietet es die telefonische Lebenshilfe und deutschlandweite Fundbüros an. Die Webseite des Unternehmens samt Verweis auf die fragliche Rufnummer ist aber noch immer online.

Bei der 11878 gibt es keine Webseite mehr. Hier sind nur noch Informationen in den einschlägigen Anti-Abzocker-Foren zu finden. Zudem rät die Bundesnetzagentur Kunden, die Kosten für die beiden Rufnummern in den von ihr festgelegten Zeiträumen nicht zu tragen bzw. bereits bezahlte Rechnungen zurückzufordern. Bei der 11878 ist eine Rechnungslegung für die Zeit vom 27.06.2013 bis 17.04.2015 nicht erlaubt. Bei der 11865 sind Rechnungen vom 09.06.2013 bis 17.04.2015 nicht zu bezahlen.

Quelle: Golem

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