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Google Cookies und das Urteil A2/2014/0403 aus London

Judith Vidal-Hall, Marc Bradshaw und Robert Hann ist es gelungen, in einem Verfahren vor einem Gericht in London die Google Inc. hinsichtlich des Umgangs mit Cookies in die Knie zu zwingen. Im konkreten Fall ging es darum, dass Google mit den eigenen Cookies die vom Nutzer im Browser Safari in der Apple-Version vorgenommenen Einstellungen umgehen kann. Damit verstößt Google gegen den in Großbritannien geltenden Data Protection Act 1998, dem eine ähnliche Bedeutung zukommt wie dem Datenschutzgesetz in Deutschland. Das Urteil A2/2014/0403 des Londoner Court of Appeal gilt als richtungsweisend, auch wenn es im konkreten Fall nicht um hohe Entschädigungssummen geht. Das Gericht in London hat hier klar signalisiert, dass die nach den Datenschutzgesetzen geltenden Rechte der Nutzer von Google Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Suchmaschinenbetreibers haben.

Die erfassten Daten stuft das Urteil A2/2014/0403 als sehr privat ein

In dem Verfahren stand im Fokus, dass Google die Cookies des eigenen Tochterunternehmens DoubleClick dazu verwendet hatte, um Nutzerdaten zu sammeln, die einen Rückschluss auf die Gewohnheiten und Vorlieben der Nutzer von Safari zulassen. Die Palette der möglichen Auswertungen reichte von den Vorlieben beim Einkaufen über die ethnische Herkunft und religiöse Einstellung bis hin zur Finanzstatus und den sexuellen Interessen. Das stellt nach Meinung des Londoner Gerichts einen Eingriff die in die Privatsphäre der Nutzer dar, von dem das Recht auf Selbstbestimmung verletzt wird. Klar ist durch das Urteil A2/2014/0403, dass zumindest die Safari-Nutzer aus Großbritannien nun gegen Google berechtigte Schadenersatzansprüche geltend machen können. Es ist nicht das erste Urteil, das Google für den Umgang mit den Cookies kassiert. Allein in den letzten drei Jahren musste Google durch ähnliche Urteile Bußgelder und Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund vierzig Millionen Dollar zahlen.

Wissenswertes über den Browser Safari

Der Browser Safari wurde von Apple eigens für das hauseigene Betriebssystem iOS entwickelt. Die erste Version erschien im Jahr 2003. Die Versionen 3 bis 5 konnten auch in Kombination mit dem Betriebssystem Windows kombiniert werden. Er wurde in C++ programmiert und unterstützt Tabbed Browsing. Die Funktionen zum Blockieren der Cookies, die Google nun nachweisbar umgangen hat, wurden mit der im Frühjahr 2005 veröffentlichten Version Tiger eingeführt.

Quelle: Originalurteil auf judiciary.gov.uk

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