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Wie Telefonabzocke verhindert werden soll

Werden Verbraucher ohne ihre vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen, so greift bereits seit 2009 ein Verbot. Halten sich die Anrufer nicht daran, so drohen Strafen. Trotzdem nimmt die Zahl der unerlaubten Werbeanrufe stetig zu. Immer mehr Verbraucher beschweren sich bei der Bundesnetzagentur über entsprechende Anrufe. Alleine im vergangenen Jahr zählte die Behörde, die die Gesetzesverstöße ahndet, 29.298 schriftliche Beschwerden. Jetzt hat endlich auch der Bundesrat reagiert und will einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung in den Bundestag einbringen.

Was sieht der geplante Gesetzentwurf vor?

Laut dem neuen Gesetzentwurf soll der wirtschaftliche Anreiz entzogen werden. So galt bisher die Regelung: Ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind Werbeanrufe verboten. Werden die Anrufe angenommen und mündliche Verträge geschlossen, sind diese dennoch gültig. Mit dem neuen Gesetz will man eine allgemeine Gültigkeit der Verträge verhindern. So sollen die Verträge nur dann wirksam sein, wenn die Verbraucher das Angebot anschließend in Textform erhalten und noch einmal bestätigen. Ausnahmen gelten nur, wenn Verbraucher selbst aktiv werden und telefonisch Bestellungen auslösen.

Laut aktuellem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb müssen Verbraucher ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen einwilligen. Wenn sie keine Einwilligung gegeben haben, liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor, der auch als Cold Call bezeichnet wird. Wichtig ist, dass die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Gesprächs nicht ausreicht. Bevor also Werbetreibende eine Nummer überhaupt wählen dürfen, müssen sie die Einwilligung des Verbrauchers haben. Außerdem ist eine unterdrückte Telefonnummer bei Werbeanrufen nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen bis zu 300.000 Euro rechnen.

Wie sollten sich Verbraucher verhalten?

Neue Gesetze werden nicht von heute auf morgen in Kraft treten. Aus diesem Grund wird noch einige Zeit vergehen, bis die Verbraucher sich auf das neue Gesetz berufen können. Verbraucher können daher zunächst weiterhin nur Beschwerden bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Zudem können sie ihren Telefonanbieter beauftragen, Anrufe mit unterdrückter Nummer gar nicht erst durchzustellen. Ein einfaches Auflegen schützt ebenfalls vor unerwünschten Vertragsabschlüssen. Auch kann es helfen, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. In diesem Fall sollten Verbraucher gezielt nach Namen und Unternehmen fragen, meist wird dann auf der anderen Seite ohnehin aufgelegt. Telefonnummer und entsprechende Daten sollten in jedem Fall an die Bundesnetzagentur gemeldet werden, damit diese gegen den unlauteren Wettbewerb vorgehen kann.

Quelle: awi

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