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Einbruch wird härter geahndet

In Deutschland steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche seit Jahren kontinuierlich an. Damit soll jetzt Schluss sein, denn künftig sollen Einbrecher mit härteren Strafen abgeschreckt werden. Das Bundeskabinett hat dazu jetzt eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Demnach sollen Einbrüche in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ künftig mindestens mit einer einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Bisher liegt der Strafrahmen bei lediglich sechs Monaten bis zehn Jahren. In „minder schweren Fällen“ konnten Einbrecher bislang sogar mit nur drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen.

Massiv gegen Einbrüche vorgehen

Der Strafrahmen soll in Zukunft generell bei einem bis zehn Jahren liegen. Sobald der Einbruch in einer Privatwohnung erfolgt, sieht das neue Gesetz keine „minder schweren Fälle“ mehr vor. Bereits Ende März hatten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss auf härtere Strafen für Wohnungseinbrüche geeinigt. Allerdings gab es in den letzten Wochen noch Auseinandersetzungen darüber, inwieweit die Kommunikations- und Handydaten der Täter abgefragt werden dürfen, so dass sich die Gesetzesänderung verzögert hat.

Jetzt haben sich die Parteien geeinigt und Einbrüche in Privatwohnungen kommen mit auf die Liste der Delikte, bei denen die Vorratsdatenspeicherung genutzt werden darf. Das heißt, dass die Ermittler der Polizei unter bestimmten Bedingungen auf die Daten zugreifen dürfen, die die Telekommunikationsanbieter für maximal zehn Wochen speichern müssen. Bisher war dies nur bei extremen Vergehen, wie etwa sexuellem Missbrauch, der Bildung terroristischer Gruppen oder Mord möglich. Allerdings muss erst ein Richter den Abruf der Daten erlauben.

Bundesjustizminister Heiko Maas betitelte die Einbrüche in Privatwohnungen als „Eindringen in die Intimsphäre“ der Menschen. Es handele sich daher um echte Straftaten, bei denen auch „traumatische Folgen“ für die Opfer an der Tagesordnung seien. Daher müsse die Regierung „alles tun, um die Menschen in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich zu schützen“.

Zuschüsse für Einbruchschutz sollen steigen

Der Einbruch in die Privatwohnung hat laut dem Gesetzentwurf aus Maas‘ Ministerium nicht nur finanzielle, sondern auch psychische Folgen für die Opfer. Deshalb sei das neue Gesetz so wichtig. Gleichzeitig müssen die Aufklärungsquoten drastisch erhöht werden, daher müssen mehr Polizisten abgestellt werden. Nur dann können Täter zügig gefasst werden und nicht mehr monatelang ihr Unwesen treiben.

Gleichzeitig setzt sich Justizminister Maas dafür ein, die staatlichen Zuschüsse für die Verbesserung des Einbruchschutzes für Eigentümer und Mieter zu erhöhen. So sollen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) höhere Zuschüsse für den Einbruchschutz gewährt werden. Diese finanzielle Förderung soll den Bürgern ein höheres Sicherheitsgefühl verschaffen.

Quelle: dpa

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