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Wie sieht Ralph Sauer die Chancen in der VW-Musterfeststellungsklage?

Am 30. September 2019 beginnt der Prozess zur Musterfeststellungsklage gegen VW beim Oberlandesgericht Braunschweig. Es ist in der bisherigen Geschichte des Gerichts das Verfahren mit den meisten Beteiligten.

Genau deshalb findet das Verfahren auch nicht in den Räumen des Oberlandesgerichts statt, sondern wurde in die Stadthalle Braunschweig verlagert. Dort können rund 2.000 Zuschauer dem Verfahrensverlauf live folgen. Rechtsanwalt Ralph Sauer, der die Betroffenen bei der im Auftrag des ADAC und dem Verbraucherschutzzentrale Bundesverband gestarteten VW-Musterfeststellungsklage vertritt, hofft auf einen Vergleich. In einem Interview mit dem Nachrichtensender ntv erklärte er die Gründe.

Was macht einen Vergleich in der VW-Musterfeststellungsklage lukrativ?

Von einem Vergleich würden die rund 430.000 Geschädigten, die von Ralph Sauer vertreten werden, sofort profitieren. Einerseits hätte VW bei einem gegen den Konzern ausgehenden Urteil die Möglichkeit beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. Würde der Bundesgerichtshof ebenfalls ein Urteil gegen VW fällen, müssten alle 430.000 Betroffenen zusätzlich noch selbst gegen den Autobauer klagen, um sich die daraus resultierenden Entschädigungen zu sichern. Bis sie endlich Geld erhalten, würden in diesem Fall noch Jahre vergehen. Lässt sich VW dagegen auf einen Vergleich ein, wären die vereinbarten Entschädigungen sofort fällig. Ursache ist, dass ein Vergleich unmittelbar für jeden an der VW-Musterfeststellungsklage Beteiligten genauso gilt, als hätte er ihn bei einer Einzelklage erwirkt.

Wie stehen die Chancen für einen Vergleich bei der VW-Musterfeststellungsklage?

Ein Vergleich macht für VW durchaus wirtschaftlich Sinn. Bei einem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig gegen VW und einer Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof kommen auf den Autobauer die Kosten für 430.000 zusätzliche Verfahren zu. Der Grund ist, dass die betroffenen Autobesitzer ihre Entschädigungen dann einzeln einklagen müssen. Bei den Klagen stünde bei einem Gang des Konzerns vor den BGH schon vorher fest, dass er in allen Verfahren unterliegt. Das bedeutet wiederum, dass der Konzern sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten der klagenden Verbraucher zahlen muss. VW kann also mit einem Vergleich Schadensbegrenzung betreiben. Dabei spielt nach dem Statement von Anwalt Ralph Bauer im Interview mit ntv auch die Tatsache eine Rolle, dass derzeit ein Verfahren gegen VW beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Geht der Autobauer aus diesem Verfahren als Verlierer hervor, kostet das den Konzern nach den Einschätzungen des Anwalts bis zu 30 Milliarden Euro.

Quelle: ntv

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