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Wie Hamburg künftig gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen will

Im Gesundheitswesen von Hamburg rumort es derzeit kräftig. Betrügereien, Korruption und Co. gehen durch die Medien und schädigen den Ruf einer gesamten Branche. Dagegen will die Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks gemeinsam mit der Justizsenatorin Jana Schiedeck vorgehen. Die beiden SPD-Frauen fordern die Aufnahme eines neuen Straftatbestands ins Strafgesetzbuch (StGB). In diesem soll die Bestechlichkeit von Ärzten, Apothekern und anderen Heilberufen geregelt werden.

Schon im vergangenen Jahr habe man einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Korruption im Gesundheitswesen einzudämmen, so Prüfer-Storcks. Sowohl Bestechungen wie auch Bestechlichkeit soll ihrer Meinung nach als Straftatbestand im StGB gelten und diese Forderung sei auch von der Großen Koalition aufgenommen worden. Man habe sie sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben, heißt es weiter.

Wird Hamburg zum medizinischen Überwachungsstaat?

In Hamburg möchte man Ermittlungen durchführen, die man auch aus dem Kriminalbereich kennt. Angefangen bei der

  • Überwachung von Telefonaten über das
  • Abfangen von E-Mails bis hin zu
  • Durchsuchungen

sollen die Ermittlungen vieles gestatten. Auch beim Strafmaß ist man sich bereits einig. Die Täter sollen mit bis zu drei Jahren Haft, in schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren, bestraft werden können.

Damit setzt man auch ein Zeichen gegen den Bundesgerichtshof (BGH), der zuletzt entschieden hat, dass niedergelassene Ärzte keine Sanktionen befürchten müssen, wenn sie Geld für die Verordnung bestimmter Medikamente nehmen. Die aktuellen Forderungen sollen diese Gesetzeslücke nun ein für alle Mal schließen.

Prüfer-Storcks ist sich sicher, dass man mit solch harten Strafen gegen die Gesundheitsberufe vorgehen müsse. Nur so könnte das Vertrauen der Patienten in die behandelnden Ärzte oder die beratenden Apotheker aufrecht erhalten werden.

Mehrere korrupte Ärzte in Hamburg?

Besagtes Urteil geht übrigens auf einen Fall aus Hamburg zurück. Der betroffene Allgemeinmediziner hatte von einem Pharmaunternehmen Geld erhalten, wenn er vorwiegend dessen Präparate verordnete.

Seit mehr als einem Jahr ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft überdies gegen Prof. Wolfgang Auffermann. Er war mit der Praxisklinik-Gruppe Hanserad in die Insolvenz gegangen und steht unter Verdacht, Kontrastmittel falsch abgerechnet zu haben. Es handelt sich hierbei um einen der spektakulärsten Fälle von Abrechnungsbetrug zwischen Arzt und Apotheker. Die Kassen schätzen den entstandenen Schaden auf immerhin 35 Millionen Euro.

Auch gegen weitere Ärzte und Apotheker aus Ahrensburg sollen derzeit schwere Vorwürfe laut werden. Die Ermittler im Fall gehen davon aus, dass es sich um ein Geflecht von zahlreichen Zahlungen und Beteiligungen handeln könnte, dass sie gerade aufdecken. Der betroffene Prof. Auffermann spricht indes von einer „Verleumdungskampagne“.

Prof. Frank Ulrich Montgomery, der Chef der Bundesärztekammer, gab zu, es könnte sich bei Auffermanns Machenschaften um einfachen Betrug handeln. Er betonte, dass auch das sehr komplizierte Abrechnungsverfahren für Betrüger viele Möglichkeiten offen ließe. Allerdings seien 99 Prozent der Ärzte anständig, sie wollen es aber nicht länger hinnehmen, dass einige wenige Ausnahmen den Ruf einer gesamten Branche schädigen. Das sehen auch die Hamburger Ärzte so, da nach über einem Jahr der Ermittlungen noch keine Anklage gegen Auffermann erhoben wurde.

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