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Wie geht es mit dem Einlagensicherungssystem der Sparkassen weiter?

Seit mehr als einem Jahr schwelt ein Streit zwischen Sparkassen und Landesbanken in Deutschland um den Umbau des Einlagensicherungssystems. Aufgrund der neuen EU-Richtlinien sind die Institute verpflichtet, bis 2024 drei Milliarden Euro zusätzlich in den gemeinsamen Topf zu zahlen, mindestens zwei Milliarden Euro in bar.

Nachdem sich die westfälischen Sparkassen bereits durch die Haftung für die WestLB benachteiligt sahen, drohten sie sogar mit einem Austritt aus dem Haftungsverbund, wenn für sie nicht eine Obergrenze für das Nachschießen geschaffen wird. Jetzt sollen sich erste Möglichkeiten für eine Einigung im Dauerstreit abzeichnen, so dass auch die westfälischen Sparkassen im Verbund bleiben – wenngleich mit Eingeständnissen. Zudem müssen die Landesbausparkassen, die häufig im Besitz der Sparkassen sind, weniger in den Topf einzahlen, dafür sollen die Landesbanken tiefer in die Tasche greifen.

Bleiben westfälische Sparkassen im Einlagensicherungssystem?

Aufgrund der WestLB-Abwicklung mussten die westfälischen Sparkassen bereits tief in die Tasche greifen. Sparkassen-Präsident Rolf Gerlach hatte für seine Sparkassen gefordert, eine Haftungsobergrenze einzuführen, sollte eine weitere Landesbank in Schieflage geraten. Andernfalls drohte er mit dem Austritt aus dem Haftungsverbund und wolle sich mit seinen Instituten dem Verband öffentlicher Banken anschließen. Allerdings ginge dies einher mit einem Auseinanderbrechen der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, was bei Kunden für massive Unruhe sorgen dürfte. Daher suchen die Beteiligten seit Tagen nach einer einvernehmlichen Lösung.

Haben die geplanten Änderungen im Einlagensicherungssystem eine Chance?

Allerdings laufen die Verhandlungen derzeit noch, so dass bisher alles offen ist. Jedoch deutet vieles auf eine Einigung hin. So soll künftig für die Rettung einer Landesbank im Haftungsverband des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) ein einstimmiger Beschluss nötig sein. Damit könnte Gerlach ein Veto einlegen, wenn die Befürchtung besteht, dass seine Institute überlastet würden.

Allerdings ist bisher unklar, ob die Aufsichtsbehörden derartige Regelungen überhaupt zulassen. Außerdem erwartet Gerlach, dass seine Forderungen durch eine Klarstellung in der Satzung des DSGV verankert werden. Zusätzlich sollen zunächst die anderen Landesbanken einspringen, wenn eine Landesbank in Not gerät. Erst im Anschluss sollen auch Sparkassen und Landesbausparkassen zahlen müssen.

Quelle: Welt

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