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Weitere Streiks bei der Eisenbahn durch Schlichterspruch abgewendet

Tourist girl at railway station platform

Neuerliche Bahnstreiks der EVG sind nach dem aktuellen Stand der Dinge nicht zu befürchten. Dafür hat die Vermittlung der Schlichterin gesorgt.

Offenbar hat Frau Professor Heide Pfarr gute Arbeit geleistet, denn im Tarifstreit zwischen der EVG und der Deutschen Bahn hat der Vorstand der Eisenbahnergewerkschaft empfohlen, den Schlichterspruch anzunehmen. Das letzte Wort haben jedoch die Gewerkschaftsmitglieder/-innen. Sie müssen in einer Urabstimmung entscheiden, ob sie dem Schlichterspruch zustimmen wollen. Bis zum Vorliegen des Abstimmungsergebnisses dürfen keine weiteren Streiks stattfinden. Sollte die Urabstimmung den Schlichterspruch jedoch ablehnen, drohen bei der Deutschen Bahn unbefristete Streiks. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist angesichts der Inhalte des Schlichterspruchs aber sehr gering.

Welche Forderungen konnte die EVG im Tarifstreit durchsetzen?

Für die Deutsche Bahn wird die diesjährige Tarifrunde einen Meilenstein in der Geschichte der Tarifverhandlungen setzen. Doch das wäre nicht der erste Rekord des Jahres, denn auch andere Gewerkschaften haben bereits Tarifabschlüsse erstritten, die es in dieser Höhe bisher noch nicht gab. Für die im November 2010 durch eine Fusion der GDBA und Tansnet gegründete Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft bedeutet der Schlichterspruch einen großen Erfolg, auch wenn die Gewerkschaft bei der Laufzeit des neuen Tarifvertrags Zugeständnisse machen musste. Er soll jetzt 25 Monate gelten. Die EVG hatte eine wesentlich kürzere Laufzeit gefordert. Doch die in mehreren Stufen geplanten Erhöhungen der Entgelte dürften bei der Urabstimmung für eine starke Kompromissbereitschaft der Gewerkschaftsmitglieder/-innen sorgen. Das Ergebnis soll nach Angaben der EVG bis Ende August 2023 vorliegen.

Wie sehen die von der EVG erstrittenen Entgelterhöhungen konkret aus?

Ein wichtiger Erfolg ist die Tatsache, dass die einzelnen Funktionsgruppen in Zukunft einheitliche Entgelte erhalten. Unterschiede bei der Entlohnung zwischen Ost und West wird es nicht mehr geben. Das sollte mehr als drei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung eigentlich schon längst eine Selbstverständlichkeit sein. Der Schlichterspruch enthält vier wichtige Angaben. So soll eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.850 Euro für Vollzeitbeschäftigte als einmalige Leistung gezahlt werden. Ab dem 1. Dezember 2023, ab dem 1. August 2024 und ab April 2025 greifen die drei Stufen der Entgelterhöhungen. Abhängig von der jeweiligen Funktionsgruppe und Betriebszugehörigkeit kommt bei einigen Beschäftigten innerhalb der Laufzeit des Schlichterspruchs ein Lohnplus von 30 Prozent und mehr zusammen. Auch die Auszubildenden wurden in dem Schlichterspruch gut bedacht, denn sie bekommen pro Monat am Ende 205 Euro mehr Ausbildungsvergütung und dürfen sich über eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1425 Euro freuen.

Quelle: EVG

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