Der Begriff
Was müssen die Interkalation und der 29. Februar ausgleichen?
Ein normales Jahr nach dem Gregorianischen Kalender hat 365 Tage. Er gilt in vielen Staaten Europas seit dem späten 16. Jahrhundert und wurde nach dem Paps Gregor XIII. benannt. Allerdings benötigt die Erde für einen vollständigen Umlauf um die Sonne rund 365,25 Tage. Das heißt, in jedem vierten Jahr wird eine Korrektur durch einen zusätzlichen Tag erforderlich. Sie erfolgt durch den Einschub (Interkalation) eines Tages in Form des 29. Februar. Allerdings verbleibt auch bei dieser Regelung eine Differenz, weil der Sonnenumlauf nicht genau 365,25 Tage ausmacht, sondern sich auf 365,2425 Tage beläuft. Sie wird durch spezielle Schalttagsregelungen korrigiert, die auf die vollen Jahrhunderte angewendet werden. Volle Jahrhunderte sind danach keine Schaltjahre, es sei denn, die Jahreszahl lässt sich durch 400 teilen. Durch diese besonderen Reglungen stellt der Gregorianische Kalender eine Modernisierung des Julianischen Kalenders dar.
Besondere Regelungen für Menschen mit Geburtstag am 29. Februar
Viele Menschen, die an einem 29. Februar das Licht der Welt erblickten, feiern ihren Geburtstag bereits am 28. Februar. Allerdings vollenden sie das Lebensjahr nach dem deutschen Recht tatsächlich erst am 1. März. Das resultiert aus den Regelungen im Absatz 3 des Paragrafen 188 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Von Bedeutung ist das in der Praxis beispielsweise für die Berechnungen von altersabhängigen Versicherungsbeiträgen sowie den Beginn von Rentenzahlungen und den Beginn der Volljährigkeit. Das heißt, aus dieser Regelung resultieren unterschiedliche Behandlungen in „normalen“ Jahren und Schaltjahren.
Quelle: BGB, Gregorianischer Kalender
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