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Warnung vor illegalen Böllern zu Silvester

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und das alte Jahr mit all seinen Schrecken, von A wie Atomunfällen über E wie Ebola bis Z wie Zeckenplage soll nun endlich vertrieben werden. Um die bösen Geister in der Nacht des Jahreswechsels zu vertreiben, ist es eine beliebte Tradition, Silvesterböller und Raketen abzufeuern. Der Krach soll die bösen Geister vertreiben, so dass im neuen Jahr nur positive Nachrichten auf uns warten. Doch meist wird die Freude schon in der Silvesternacht getrübt, denn illegale Böller führen zu schweren Verletzungen.

Grund genug für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) noch einmal vor illegalen Silvesterraketen und –böllern zu warnen. Denn in diesen Knallkörpern ist laut BAM-Prüfleiterin Heidrun Fink nicht nur einfaches Schwarzpulver enthalten, sondern ein Blitzknallsatz, der viel stärker reagiert.

Das führt dazu, dass ein geprüfter Knallkörper, der in der Hand angezündet wird, nur leichte Verbrennungen hervorruft. Geschieht dies jedoch mit nicht geprüften Knallern, so können schwere Verletzungen die Folge sein, der Verlust von einem oder mehreren Fingern ist dabei keine Seltenheit.

Wie schütze ich mich vor gefährlichen Silvesterböllern?

Deshalb empfiehlt die BAM dringend, ausschließlich Silvesterböller und –feuerwerk zu kaufen, die mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Auch auf die Registriernummer und die Kennnummer der Prüfstelle ist zu achten. Eine Besonderheit gilt ab diesem Jahr zusätzlich: Erstmals muss nicht mehr die BAM-Identifikationsnummer auf Silvesterböllern und –feuerwerk zu sehen sein. Denn seit diesem Jahr dürfen Feuerwerkskörper für den deutschen Markt von europaweit 16 Stellen geprüft werden, darunter auch Qualitätsprüfstellen aus Polen, Spanien oder Ungarn.

Generell sollte das Feuerwerk auch nur zu den Zeiten gekauft werden, in denen der Verkauf im Handel zugelassen ist. 2014 ist das vom 29. bis 31. Dezember der Fall. Knaller und Co., die früher oder nicht in den Geschäften verkauft werden, sollten Sie dagegen meiden.

Eine große Gefahr ging in der Vergangenheit auch immer wieder vom so genannten Verbundfeuerwerk aus. Es enthält Glimmereffekte und Schwarzpulver. Dieses Jahr gibt es erstmals eindeutige Regelungen dazu im EU-Recht. Genormte Prüfkriterien wurden ebenfalls eingeführt. Dieser Schritt ist wichtig auf dem Weg zu sichereren Feuerwerkskörpern, so BAM-Pyrotechniker Christian Lohrer.

Quelle: BAM

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