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Vorsicht: Abmahnungen zum Urheberrecht aus London sind gefakt!

Dass kriminelle Schlitzohren immer wieder neue Dinge erfinden, um arglosen Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu locken, ist inzwischen hinlänglich bekannt. In der Regel werden die Zahlungsaufforderungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen per Mail verschickt. Gelegentlich machen sich die Betrüger auch die Mühe, Briefe mit Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Das ist aktuell wieder der Fall. Dabei besteht das Problem darin, dass die Schreiben aus London sehr professionell gemacht sind, schreibt die Redaktion des Onlinemagazins Focus.

Woran sind die gefakten Abmahnungen zu erkennen?

Als Absender der betrügerischen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ist eine Anwaltskanzlei Robert Barber aus London angegeben. Das Schreiben ist mit allem versehen, was ein echtes anwaltliches Schreiben normalerweise mitbringt. Die Orthografie und Grammatik der vermeintlich kostenpflichtigen Abmahnung ist einwandfrei und auch die benannten gesetzlichen Grundlagen halten einer Prüfung stand. Allerdings ist als Mandant eine Firma namens xfun film Ltd. angegeben. Ein Blick ins Branchenverzeichnis zeigt, dass es ein solches Unternehmen gar nicht gibt. Auch die als Absender angegebene Anwaltskanzlei konnte in London nicht ausfindig gemacht werden. Diese Informationen gab der in Berlin als Spezialist für Medienrecht tätige Rechtsanwalt Johannes von Rüden in einem Interview mit dem Magazin Focus.

Was wird den Empfängern der Abmahnungen vorgeworfen?

Die Empfänger der gefakten Abmahnungen sollen angeblich einen Film mit dem Titel „Sucking housewifes reloaded – Julias pleasure“ herunter geladen und anderen Internetusern zur Verfügung gestellt haben. Dafür sollen die Empfänger der betrügerischen Briefe einen Schadenersatz in Höhe von 280 Euro zahlen. Die Experten gehen derzeit davon aus, dass noch nicht alle verschickten Abmahnungen zugestellt worden sind. Die Empfänger sollen keinesfalls auf diese Briefe reagieren und erst recht nicht zahlen. Konsequenzen sind nicht zu erwarten, da die Betrüger die Forderung schlecht in die Vollstreckung geben oder einklagen können. Sollten der ersten Welle der Abmahnungen derartige Briefe folgen, empfiehlt sich die Übergabe an die Polizei oder an die Verbraucherschutzverbände, da sie von da aus zu einem wichtigen Bestandteil der Beweiskette bei der Verfolgung und Bestrafung der Betrüger werden.

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