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Vodafone muss Strafe für unerlaubte Telefonwerbung zahlen

Der Telefonkonzern Vodafone muss für unerlaubte Telefonwerbung zahlen. Ein entsprechender Bußgeldbescheid wurde von der Bundesnetzagentur ausgestellt.

Insgesamt 100.000 Euro Strafe soll der Konzern zahlen, wie die Bundesnetzagentur am Dienstag mitteilte. Demnach haben sowohl Vodafone selbst als auch vom Konzern beauftragte Call-Center Kunden des Unternehmens unerlaubt angerufen. Selbst vor ehemaligen Kunden machte man demnach nicht Halt, um sie von der Rücknahme der Kündigung oder der Rückkehr zum einstigen Anbieter zu überzeugen. Die Einwilligungen der Kunden, die für solche Anrufe erforderlich sind, lagen dem Unternehmen allerdings nicht vor.

Vodafone nimmt Kunden nicht ernst

Wie es in der Mitteilung weiter hieß, haben die Kunden dem Unternehmen in vielen Fällen sogar ausdrücklich untersagt, weiterhin angerufen zu werden. Die Aussagen erfolgten teilweise direkt bei der Kündigung, teilweise aber auch bei einem der Werbeanrufe.

Trotzdem hat sich Vodafone an diese Aussage der Kunden nicht gehalten und sie weiter fleißig angerufen, so die Bundesnetzagentur. Teilweise haben Betroffene bis zu 30 weitere Anrufe und/oder Anrufversuche moniert.

Dabei ist die Regelung eindeutig: Firmen dürfen Kunden bzw. Bürger im Allgemeinen nur dann anrufen, wenn ihnen eine entsprechende Einwilligung für diese Werbeanrufe vorliegt. In diesem Zusammenhang wies die Bundesnetzagentur im aktuellen Fall noch einmal darauf hin, dass die Einhaltung der Regeln auch bei der Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister kontrolliert werden muss.

Vodafone spricht von 96 Anrufen

Noch ist der Bußgeldbescheid allerdings nicht rechtskräftig. Vodafone könnte noch vor Gericht ziehen und dem Bußgeld widersprechen. Auf Nachfrage gab der Konzern bekannt, dass man sehr häufig mit den Kunden telefonisch in Kontakt trete, nicht nur im Telefonbereich, sondern ebenso in der Kabelsparte. Dabei sei nur eine „sehr geringe Anzahl“ der Anrufe tatsächlich ein unerlaubter Werbeanruf. Vodafone sprach von 96 Anrufen zwischen Januar 2016 und April 2018.

Weiter hieß es vom Konzern, dass man bedauere, dass sich die „Kabelkunden durch die telefonische Kontaktaufnahme belästigt gefühlt haben“. Die jetzt von der Bundesnetzagentur aufgeführten Fälle habe man nun einer genauen Prüfung unterzogen.

Dabei traf man zwar vereinzelt auf Arbeitsfehler, allerdings könne man nicht bestätigen, dass es sich tatsächlich um unerlaubte Werbung gehandelt habe. Trotzdem nahm man das aktuelle Verfahren zum Anlass, um strengere Vorgaben umzusetzen. Diese sollen sowohl für eigene Mitarbeiter, als auch externe Dienstleister gelten.

Quelle: dpa

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