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Verwaiste Bankkonten – was wird aus den Geldern?

Verwaiste Bankkonten sind keine Seltenheit. Die in Vergessenheit geratenen Konten werden oft über Jahre hinweg nicht beachtet. Bisher sieht die Regelung so aus, dass die darauf befindlichen Gelder nach 30 Jahren an die Banken gehen. Ein Verein fordert jetzt, dieses Geld für gemeinnützige Zwecke auszugeben.

Die Forderung geht vom Verein Social Entrepreneurship Network Deutschland, kurz Send, aus. Die Gelder aus den herrenlosen Konten sollen der Idee zufolge in einen Sozialfonds eingezahlt werden.

Bis zu neun Milliarden Euro auf verwaisten Bankkonten

Dem Papier von Send zufolge könnten bis zu neun Milliarden Euro auf nachrichtenlosen Bankkonten liegen. So werden Konten bezeichnet, bei denen die Banken den Kundenkontakt verloren haben, etwa weil der Kontoinhaber verstorben ist und die Erben nichts von den Konten wissen. Die bisherige Regelung sieht dann vor, dass die auf diesen Konten befindlichen Gelder automatisch den Banken zufallen, wenn 30 Jahre verstrichen sind.

Die aktuelle Forderung aus dem Netzwerk Send sieht vor, dass die ungenutzten Gelder sinnvoll investiert werden. Dies sei in anderen Ländern längst üblich, heißt es in dem Papier weiter. So zahlen die Banken in Großbritannien das ungenutzte Geld nach Ablauf von 15 Jahren in einen Fonds ein, wenn sich kein rechtmäßiger Besitzer gemeldet hat. Rund 40 Prozent der Gelder werden risikoarm, etwa in Staatsanleihen, investiert. Die übrigen 60 Prozent werden in einen Fonds eingezahlt, der für gemeinnützige Zwecke verwendet wird, etwa wenn Sozialunternehmen damit aufgebaut werden.

Wie sehen die konkreten Send-Pläne aus?

staatliche Förderbank KfW ein Melderegister führen. In diesem sollte möglichen Erben eine Suche gewährt werden. Wenn zehn Jahre vergangen sind, soll das Geld dann automatisch in den noch zu gründenden Social Impact Fonds fließen.

Auf Anfrage des „Handelsblatt“ teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass man nachrichtenlose Konten als Thema sehr ernst nehme und im Blick habe. Allerdings gibt es derzeit keine Planungen, hierfür eine gesetzliche Regelung einzuführen. Außerdem müsse man die unzähligen erbrechtlichen Fragestellungen beachten, ebenso wie Datenschutzthemen. Sie alle müssten vorab geklärt werden.

Trotzdem wäre eine Anpassung der Regelungen sinnvoll, wenn man bedenkt, dass Deutschland derzeit das einzige der G7-Länder ist, in dem es keine Regelung zu nachrichtenlosen Konten gibt.

Quelle: hej

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