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Vereinsmeierei in Deutschland: Für Flüchtlinge auch beitragsfrei

Keine Frage, Deutschland ist bekannt für seine Vereinsmeierei. Vom Kleingartenverein über den Kegelverein, den Hundeverein oder den Fußballverein – es gibt viele Möglichkeiten, sich gemeinsam zu engagieren. Und die meisten Deutschen nutzen die Chance und sind in einem Verein. Um die Integration von Flüchtlingen zu erleichtern, brauchen sie Hilfe. Und die kann künftig auch von den zahllosen Vereinen in Deutschland kommen. Sie dürfen die Flüchtlinge nämlich beitragsfrei als Mitglied aufnehmen.

Gemeinnützigkeit des Vereins geht nicht verloren

Die 16 Finanzminister und –senatoren der Länder einigten sich darauf, dass für Flüchtlinge beitragsfreie Mitgliedschaften möglich sind. Dies gilt auch bei gemeinnützigen Vereinen, die ihre Gemeinnützigkeit aufgrund der beitragsfreien Mitgliedschaft nicht einbüßen. Selbst wenn es in der gültigen Vereinssatzung keine Regelung zu beitragsfreien Mitgliedern gibt, etwa durch die Ernennung von Ehrenmitgliedern oder für Mitglieder, die besonders viele Neumitglieder geworben haben, ist die Regelung gültig.

Am wichtigsten für die Vereine Deutschlands dürfte aber sein, dass ihre Gemeinnützigkeit nicht verloren geht. Die nämlich geht einher mit zahlreichen steuerlichen Privilegien, deren Verlust für den einzelnen Verein weitreichende Folgen haben könnte. Auch ein Verstoß gegen die Satzung ist nicht zu befürchten, wenn Flüchtlinge beitragsfrei aufgenommen werden, selbst wenn die Satzung keine Form der Beitragsbefreiung vorsieht.

Vereinfachter Spendennachweis für Vereine

Außerdem haben die Finanzminister weitere Regelungen erlassen. So soll der Spendennachweis vereinfacht werden, um das Engagement der privaten Spender und Hilfsorganisationen für Flüchtlinge zu unterstützen. Das geht aus einer Mitteilung von Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler hervor. Die konkreten Vereinfachungen für Vereine zur Integration von Flüchtlingen sind im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. September 2015 zusammengefasst dargestellt.

In dem Schreiben heißt es weiter, dass bereits vorhandene finanzielle Mittel des Vereins auch zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen genutzt werden können. Einzige Voraussetzung: Die Mittel dürfen nicht anderweitig zweckgebunden sein.

Quelle: Focus

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