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Urteil 2 Sa 1210/14: Wissenschaftler dürfen immer wieder befristet beschäftigt warden

Wissenschaftler kennen die Problematik: Erhalten sie einen Job an einer Uni, so ist dieser meist nur befristet. An den ersten befristeten Vertrag schließt sich ein zweiter, dritter und vierter an usw. Das wollte im vergangenen Jahr ein Mathematiker nicht mehr hinnehmen. Seit 2002 war er über zehn Jahre hinweg mit insgesamt 16 befristeten Verträgen an der Uni Gießen beschäftigt gewesen. Vor dem Arbeitsgericht Gießen klagte er auf eine Festanstellung – und bekam Recht. Darüber freuten sich Tausende wissenschaftliche Mitarbeiter, die sich ebenfalls von befristetem Vertrag zu befristetem Vertrag hangeln.

Revisionsurteil 2 Sa 1210/14 lässt befristete Verträge zu

Doch die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Gießen wurde nun in der zweiten Instanz vom Landesarbeitsgericht abgewiesen. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, sei eine Revision nicht vorgesehen.

Bereits im vergangenen Jahr wurde vor dem Arbeitsgericht die Frage behandelt, ob die Befristung nach den Maßgaben des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zulässig sei. Dieses erlaubt nämlich Universitäten sehr großzügige Befristungen. So können beispielsweise Wissenschaftler, die für ein Drittmittelprojekt benötigt werden, auf Zeit angestellt werden.

Zuletzt war der betreffende Diplom-Mathematiker im Rahmen des LOEWE-Projektes befristet angestellt gewesen. Dieses stellt ein Forschungsförderungsprogramm des Landes Hessen dar. Ob es sich dabei um ein Drittmittelprojekt handelt oder nicht, sollte das Arbeitsgericht entscheiden. Dort hieß es, da die Mittel vom Land Hessen gekommen seien, könne man das LOEWE-Projekt nicht als Drittmittelprojekt bezeichnen. Das sei nur der Fall, wenn die Gelder aus der EU, vom Bund oder aus der Wirtschaft kommen. Auch Gelder aus anderen Bundesländern würden ein Drittmittelprojekt darstellen. Das Landesarbeitsgericht folgte der Entscheidung in seinem Urteil 2 Sa 1210/14 dagegen nicht.

Urteil 2 Sa 1210/14 dreht sich nicht alleine um befristete Verträge von Wissenschaftlern

Im Wissenschaftsbereich in Deutschland herrschen oft prekäre Arbeitsbedingungen, die immer wieder für Unmut sorgen. Nach langem Ringen einigte sich jetzt die Regierungskoalition auf eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes – und zwar gegen den Widerstand der Wissenschaftslobby. So wollen Union und SPD festlegen, dass ein befristeter Vertrag sich an der Dauer eines Drittmittelprojektes bemessen soll. Ultra-Kurzzeit-Verträge sollen demnach nur noch abgeschlossen werden können, wenn „gute Gründe“ dafür sprechen.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hatte bereits Anfang Juli einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser muss nun noch durch den Bundestag gehen. Wenn alles nach den Erwartungen verläuft, soll der neue Gesetzentwurf bereits Anfang 2016 in Kraft treten.

Quelle: Spiegel

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