Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Unterhaltsvorschuss in der Diskussion

Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich aktuell unter Anderem mit der Frage, ob die derzeitigen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss ausreichend sind. Die Fraktion der Linken brachte mit der Drucksache 18/6651 deutlich zum Ausdruck, dass die Situation der Alleinerziehenden in Deutschland spürbar verbessert werden muss. Bündnis90/Die Grünen äußerten sich in der von ihnen unter dem Aktenzeichen 18/4307 eine ähnliche Meinung. Die Konsequenz beider Anträge war eine Diskussionsrunde im Familienausschuss des Bundestags, zu der auch mehrere Sachverständige geladen wurden.

Welches Ergebnis brachte die Debatte zum Unterhaltsvorschuss?

Derzeit kann der Unterhaltsvorschuss je Kind für maximal 72 Monate bezogen werden und endet automatisch mit dem 12. Geburtstag des Kindes. Das halten vor allem die Experten des Paritätischen Gesamtverbands für nicht ausreichend, wie Marion von Gathen zu Protokoll gab. Der Gesamtverband fordert nun (genau wie die anderen Sachverständigen), dass die Bezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes erweitert werden soll. Sie begründen das unter Anderem damit, dass der Bedarf bei Jugendlichen gegenüber Kleinkindern steigt. Die Vertreter des Verbands allein erziehender Mütter und Väter begründeten ihre Forderung damit, dass knapp ein Viertel aller Alleinerziehenden zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt.

Soll es mehr Unterhaltsvorschuss und Steuererleichterungen geben?

Bei den steuerlichen Entlastungen Alleinerziehender als Ergänzung einer Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss scheiden sich die Geister der Experten. Einige der befragten Fachleute verwiesen darauf, dass Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch gewährt werden müssten, nicht auf die Steuer verlagert werden dürfen. Die Vertreter des Deutschen Juristinnenbunds sprachen sich für eine weitere steuerliche Entlastung der Alleinerziehenden aus. Allerdings hätte diese Vorgehensweise einen Haken: Viele Alleinerziehende können nur einer Teilzeitarbeit nachgehen und dadurch die Steuerfreibeträge gar nicht nutzen. Deshalb forderten einige der Experten in der Debatte des Familienausschusses parallel einen Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder.

Wissenswertes zum Unterhaltsvorschussgesetz

Das Gesetz zur Gewährung von Unterhaltsvorschuss wurde im Jahr 1979 beschlossen und trat zum 1. Januar 1980 in Kraft. Es wurde letztmalig zum 1. Januar 2015 novelliert. Die gezahlten Sätze pro Kind wurden in der Vergangenheit mehrfach erhöht. So lag der Satz für ein Kind zwischen 6 und 12 Jahren im Jahr 2008 bei 322 Euro und im Jahr 2010 bei 364 Euro. Derzeit wird das bezogene Kindergeld voll auf den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss angerechnet. Dass soll sich nach der Ansicht der in der Ausschusssitzung angehörten Experten ebenfalls ändern. Sie fordern, dass künftig nur noch die Hälfte des staatlichen Kindergelds angerechnet wird.

Quelle: Bundestag Anträge 18/6651 und 18/4307

About Author