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Familien dürfen auf Zuschuss für Haushaltshilfe hoffen

Mother breastfeeding her baby

Laut einer aktuellen Ankündigung von Arbeitsminister Hubertus Heil soll es künftig für Familien Unterstützung geben, wenn sie Haushalts- und Alltagshelfer beschäftigen. Auch ein Gutscheinsystem ist angedacht, mit dem Schwarzarbeit verhindert werden soll.

Staatliche Gutscheine für Haushaltshilfen sollen nach den Plänen der künftigen Ampelkoalition Familien entlasten. Ziel ist es laut geschäftsführendem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, es Familien zu ermöglichen, sich eine legale Haushaltshilfe zu leisten.

Bonus bis zu 2.000 Euro pro Jahr

In einem ersten Schritt sollen Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Menschen, die Angehörige pflegen, einen jährlichen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe erhalten.

Damit will die Ampelkoalition den Alltag von Familien erleichtern. Unterstützung beim Putzen der Wohnung, bei der Kinderbetreuung oder in der Pflege benötigen gerade Eltern von kleinen Kindern sowie pflegende Angehörige, sind sich die Koalitionsparteien sicher. Allerdings können es sich Normalverdiener in aller Regel nicht leisten, eine sozialversicherte, reguläre Arbeitskraft einzustellen. Einige von ihnen weichen dann in die Schwarzarbeit aus und versuchen so, „ihren Alltag mit Job und Familie allein zu stemmen“. Das will die künftige Bundesregierung ändern.

Geteilte Kosten für Alltagshelfer

Nach den Vorstellungen von Heil werden sich Staat und Familien die Kosten für die Alltagshelfer zahlen. „40 Prozent werden durch den Zuschuss bezahlt, 60 Prozent von den Bürgern selbst“. Die Abrechnung der Helfer soll über eine App geregelt werden. Zertifizierte Firmen sollen über die App ihre Dienstleistungen anbieten können.

Die Familie kann dann eine bestimmte Leistung buchen, wie etwa das wöchentliche Putzen der Wohnung. Anschließend muss noch der Gutscheincode vom Staat eingegeben werden und es werden nur noch 60 Prozent der Kosten berechnet. Den Gutschein rechnen die Firmen direkt mit den zuständigen Behörden ab.

Quelle: dpa

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