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Tübinger Verpackungssteuer ist unwirksam

So sieht ein typischer Burger aus

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Die Stadt Tübingen wollte das Aufkommen von Müll reduzieren und gleichzeitig Einnahmen generieren: Dafür rief sie eine Verpackungssteuer ins Leben, die insbesondere für Plastikbesteck und Wegwerfteller greifen sollte. Gegen diese Steuer hat nun eine McDonalds-Filiale geklagt – mit Erfolg.

Wie jetzt der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied, ist die Tübinger Verpackungssteuer unwirksam. Zunächst wurde vom Gerichtshof keine nähere Begründung vorgelegt. Die Verpackungssteuer wird von der Stadt seit Jahresbeginn erhoben – zunächst vor allem auf Einwegverpackungen für zubereitete Speisen und Getränke.

So hoch war die Tübinger Verpackungssteuer

Demnach mussten Gastronomen für jeden Wegwerfteller, den sie abgegeben haben, 50 Cent an die Stadt Tübingen entrichten. Hinzu kamen 20 Cent pro Besteckteil, das ausgegeben wurde. Mit der Abgabe wollte die Stadt Anreize dafür schaffen, Müll zu vermeiden. Gleichzeitig sollten so weniger Ressourcen verbraucht und Mehrwegsysteme genutzt werden.

Laut Angaben der Stadt kostet sie die Beseitigung von Verpackungsmüll pro Jahr 700.000 Euro. Anderer Müll ist dabei noch nicht mit eingerechnet. Zudem wollte man mit der Abgabe zusätzliche „Einnahmen für den städtischen Haushalt“ generieren. Damit sollten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise ausgeglichen werden – und zwar nach dem Verursacherprinzip.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. So kann die Stadt Tübingen noch vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen, denn der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision gegen das Urteil zu. Die Chancen stehen jedoch schlecht.

Schon 1998 hatte die hessische Stadt Kassel eine Verpackungssteuer einführen wollen. Allerdings scheitete sie mit ihrem Vorhaben schon damals vor dem Bundesverfassungsgericht.

Quelle: AFP

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