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Besteuerung Renten: Interessante Statements der Bundesregierung

Calculator and Euro banknotes on a table

Müssen Rentner auch zukünftig eine Steuererklärung abgeben? Diese Frage war Inhalt einer Kleinen Anfrage von Bundestagsabgeordneten.

Viele Seniorinnen und Senioren fühlen sich mit dem Ausfüllen der notwendigen Steuererklärung zu Rente überfordert. Das gilt für die digitale Variante genauso wie die für Altersrentner zulässige Abgabe in Papierform. Dennoch sind sie aktuell ab einer bestimmten Rentenhöhe zur Abgabe einer Erklärung nach den Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes verpflichtet. Eine Vielzahl von Rentner/-innen dürfte diese Pflicht nach der Rentenerhöhung ab Juli 2022 erstmals treffen, ohne dass sie sich dieser Tatsache überhaupt bewusst sind. Die Frage ist, ob man die Besteuerung der Renten durch eine Gesetzesänderung vereinfachen könnte.

Was könnte die Einkommenssteuererklärung für Rentner/-innen ersetzen?

Bereits die ehemalige CDU-geführte Bundesregierung hatte mehrfach eine „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ versprochen. Doch erreicht wurde dieses Ziel nicht. Viele Rentner/-innen müssen sich für das Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung entweder von Verwandten und Bekannten oder professionellen Dienstleistern helfen lassen. Die Probleme beginnen bereits bei der Berechnung der Ertragsanteile auf der Grundlage des Paragrafen 22 des Einkommenssteuergesetzes. Genau das machten Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt zum Thema einer Kleinen Anfrage. Sie schlugen darin unter anderem vor, die Bezüge der gesetzlichen Rentenversicherungen nach dem Prinzip der Quellensteuer zu behandeln. Das würde bedeuten, dass die Träger der Rentenversicherung den Anteil der Einkommenssteuer (ähnlich wie die Arbeitgeber bei Angestellten) direkt abziehen und an die Finanzämter abführen. Die Bundesregierung schloss in ihrer Antwort eine solche Möglichkeit nicht grundsätzlich aus, machte aber gleichzeitig auf damit verbundene Probleme aufmerksam.

Welche Alternativen zur Einkommenssteuererklärung gibt es aktuell?

In einzelnen Bundesländern haben die Finanzbehörden auf die Schwierigkeiten der Rentner/-innen beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung bereits reagiert. Beispielsweise Bremen und Mecklenburg-Vorpommern bieten auf Antrag die sogenannte Amtsveranlagung an. Dabei nutzen die Finanzämter für die Erstellung der Steuerbescheide die Daten, die ohnehin von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen in digitaler Form an die Finanzämter gemeldet werden. Allerdings hat das auch Nachteile für die Nutzer/-innen dieser Angebote, denn es bleiben einige Dinge unberücksichtigt, die zur Reduzierung der Steuerlast beitragen. Beispiele dafür sind Spenden, die Beiträge zu Haftpflichtversicherungen sowie als besondere Belastungen abzugsfähige Ausgaben. Das heißt, wer die Amtsveranlagung nutzt, zahlt am Ende mehr Steuern, als er eigentlich zahlen müsste. Einen identischen Nachteil hätte die Rentenbesteuerung nach dem Prinzip der Quellensteuer. Wer alle abzugsfähigen Posten geltend machen möchte, müsste trotzdem eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Fazit: Es bleibt nur eine deutliche Vereinfachung der auszufüllenden Formulare als Ausweg.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/2103

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