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Einkommenssteuererklärung: In Deutschland wird viel Geld verschenkt

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Es verbleibt zu viel Geld aus der Lohnsteuer beim Finanzamt, weil viele Menschen in Deutschland auf die Einkommenssteuererklärung verzichten.

Die Folgen der Nichtabgabe einer Einkommenssteuererklärung sind erhebliche Einbußen auf Seiten der Steuerzahler/-innen und beim Staat verbleibende Gelder, die den Finanzämtern bei einer genauen Berechnung der Lohnsteuer eigentlich nicht zustehen würden. Die Summen, um die es dabei geht, sind definitiv keine Kleinigkeit, denn Erhebungen zufolge handelt es sich um insgesamt rund eine Milliarde Euro pro Jahr.

Wie viele Menschen verschenken in Deutschland Steuererstattungen?

Die letzten offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamts beziehen sich auf das Jahr 2017. Damals gab es deutschlandweit rund 25,9 Millionen Steuerpflichtige, die nach dem Paragrafen 46 des Einkommenssteuergesetzes auf die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verzichten konnten. Rund 11,9 Millionen Betroffene machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Sie haben mehrheitlich Geld verschenkt, das sie als Steuererstattung von den Finanzämtern hätten bekommen können. Das geht aus weiteren Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor. Von den 14 Millionen Steuerpflichtigen, die eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hatten, durften sich rund 12,3 Millionen über eine Steuererstattung freuen. Lediglich in 1,5 Millionen Fällen lief es auf eine Steuernachforderung hinaus. Noch interessanter ist der Blick auf die Höhe der Steuererstattungen. Sie beliefen sich im bundesweiten Durchschnitt auf 1.051 Euro.

Bundesregierung plant keine Änderungen an der Vorgehensweise

In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hatten Abgeordnete darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Vorgehensweise vor allem bei Geringverdienern mehr Geld in die Haushaltskassen spülen würde. Gerade sie verzichten häufig aus Kostengründen auf die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung, wenn sie selbst zur Erstellung nicht in der Lage sind. Die Bundesregierung räumte in der inzwischen vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage ein, Kenntnis von den entstehenden Übereinbehalten bei der Lohnsteuer zu haben. Gleichzeitig teilte sie mit, dass es nach aktuellem Stand keine Änderungen bei der jetzigen Vorgehensweise geben wird. Sie verwies darauf, dass die meisten abzugsfähigen Posten bereits beim Lohnsteuerabzug durch die Arbeitgeber berücksichtigt werden. Außerdem sollen Steuerpflichtige, die sich beim eigenen Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung schwertun, die vorausgefüllte Steuererklärung (VASt) verwenden sollen. Diese wurde im Jahr 2014 eingeführt und kann über das ElsterOnline-Portal genutzt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/661, Statistisches Bundesamt

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