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Trumps Einreisedekret – zumindest teilweise rechtens

Eines der wichtigsten Wahlversprechen von Donald Trump war ein Einreiseverbot für Menschen aus muslimischen Ländern. Jetzt kann Trump nach langem juristischem Tauziehen endlich einen kleinen Erfolg verbuchen. In San Francisco hat ein Berufungsgericht die dritte Version von Trumps Einwanderungsdekret zumindest teilweise für rechtens erklärt.

Einreisedekret – kein voller Erfolg für Trump

Allerdings ist der Widerspruch der US-Regierung gegen mehrere Entscheidungen aus erster Instanz nur teilweise angenommen worden, teilweise wurde er auch abgelehnt. Das erklärte das Berufungsgericht des neunten Bezirks.

Demnach dürfen Menschen aus insgesamt sechs vorrangig muslimischen Staaten nicht in die USA einreisen, wenn sie keine engen familiären oder beruflichen Verbindungen in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten nachweisen können. Ausgenommen sind lediglich Personen aus den betreffenden Ländern, die „enge Beziehungen mit einer Person oder einer Einrichtung in den USA nachweisen können.“

Wer darf noch in die USA einreisen?

Diese Regelungen gelten etwa für Großeltern und Enkel, für Schwager und Schwägerinnen, für Onkel und Tanten, Nichten und Neffen sowie Cousins und Cousinen von Personen, die bereits in den USA leben. Auch Beziehungen zu einer Universität oder einem Arbeitgeber können „dokumentiert“ werden, um das Einreiseverbot zu umgehen und ein Visum zu erhalten.

Bereits am 25. September hatte US-Präsident Donald Trump ein drittes Dekret unterzeichnet, mit dem es möglich sein sollte, Menschen aus dem Jemen, Tschad, Syrien, Libyen, dem Iran und Somalia die Einreise in die USA zu untersagen. Auch Staatsbürger aus Nordkorea und Regierungsvertreter aus Venezuela sollten nicht mehr in die USA einreisen dürfen. Allerdings hatten Richter aus den Bundesstaaten Maryland und Hawaii die Regelungen zum größten Teil außer Kraft gesetzt – kurz bevor sie in Kraft getreten wären.

Quelle: AFP

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