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Steuerliche Berücksichtigung von Pflegeheimkosten

Die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim sind immens. Kein Wunder, dass man nach Möglichkeiten sucht, Vater Staat daran zu beteiligen – zumindest indem die Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Das ist aber nur möglich, wenn gesundheitliche Gründe für den Heimaufenthalt sprechen.

Entscheidend ist also, dass eine Krankheit zugrunde liegt, die den Aufenthalt im Heim erforderlich macht. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt, dass es keine Rolle spiele, ob es sich um eine altersbedingte oder eine normale Erkrankung handelt. Wichtig ist lediglich, dass die Erkrankung entscheidend für die Unterbringung im Heim ist.

Altersbedingte Demenz führt zu steuerlicher Anerkennung

Wie jetzt das Finanzgericht Niedersachsen unter dem Aktenzeichen 9 K 257/16 entschied, muss die Heimunterbringung aufgrund altersbedingter Demenz ebenfalls steuerlich anerkannt werden. Ein Heimaufenthalt alleine aufgrund des Alters ist dagegen steuerlich nicht absetzbar.

Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen Mann, der nach dem Tod seiner Frau in ein Pflegeheim zog. Die Hausärztin bestätigte das Vorliegen einer Depression inklusive zunehmender Vergesslichkeit. Daher empfahl sie dem Mann zur Vermeidung der Eigengefährdung einen Umzug in eine betreute Seniorenwohnanlage. Der Kläger nahm im Heim zusätzlich verschiedene Pflegeleistungen in Anspruch. Außerdem wurde der Wohnpark nachts kontrolliert, um zu verhindern, dass jemand unerlaubt das Haus verließ. Beim Kläger lagen allerdings weder eine Pflegestufe noch eine Behinderung vor. In der Einkommenssteuererklärung setzte der Kläger die Kosten der Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung an.

Altersbedingte Heimunterbringung steuerlich nicht absetzbar

Das zuständige Finanzamt verweigerte allerdings die steuerliche Berücksichtigung. Es ging davon aus, dass der Aufenthalt im betreuten Wohnen alleine altersbedingt und nicht etwa krankheitsbedingt erfolgte. Das Finanzgericht sah den Fall anders und erkannte die Heimkosten an.

Demnach war vor allem die ärztliche Stellungnahme Hauptgrund für den Umzug. Schließlich hatte die Hausärztin dem Mann häufige Phasen von Vergesslichkeit und Desorientiertheit im Sinne einer beginnenden Demenz bescheinigt. Auch eine Hilfebedürftigkeit bescheinigte die Hausärztin dem Mann. Das alles seien krankheitsbedingte Gründe für den Heimaufenthalt. Klocke rät deshalb allen Betroffenen, sich vor dem Umzug in ein Heim bestätigen zu lassen, dass dieser aus gesundheitlichen Gründen erfolge.

Quelle: dpa

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