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Wenn Rentner eine Steuererklärung machen müssen

Es gibt Fälle, in denen müssen sogar Rentner eine Steuererklärung machen. Allerdings können sie durch ein Dokument der Rentenversicherung Erleichterung finden, wenn sie überfordert sind.

Grundsätzlich müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser lag 2017 bei 8.820 Euro für Alleinstehende und bei 17.640 Euro für Verheiratete. Neben der Rentenhöhe kommt es aber auch auf den Renteneintritt an. Denn erst seit 2005 werden die Renten teilweise besteuert.

Wer muss als Rentner Steuern zahlen?

So müssen Rentner, die 2005 in Rente gegangen sind, 50 Prozent ihrer Rente versteuern. In diesem Fall kann ein unverheirateter Rentner jährlich 17.892 Euro Rente beziehen, ohne dass er eine Steuererklärung machen muss, so der Bund der Steuerzahler. Wer erst 2015 in Rente gegangen ist, muss bereits 70 Prozent der Rente versteuern. Er wird schon ab einer Jahresbruttorente von 14.567 Euro steuerpflichtig. Neuberechnungen werden nötig, wenn Rentner weitere Einnahmen erhalten, etwa Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen.

Rentner, die sich unsicher sind, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht, sollten sich Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater suchen.

„Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ hilft

Das Finanzamt muss den steuerpflichtigen Anteil der Rente ermitteln. Dafür werden die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ benötigt. Diese sollten die Rentner ihrer Steuererklärung stets beifügen. Die Rentenversicherung stellt zudem kostenfrei die Bescheinigung mit dem Titel „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ zur Verfügung.

Diese Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mitsamt Hinweisen dazu, in welche Zeilen der Steuervordrucke die Beträge einzutragen sind. So will man Rentnern die Erstellung der Steuererklärung einfacher machen. Wird die Rentenbezugsmitteilung erstmals benötigt, können Rentner sie auch per Brief, Telefon, Internet oder Fax anfordern. Wichtig ist dabei, die persönliche Rentenversicherungsnummer anzugeben. Wird die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, muss die Versicherungsnummer des Verstorbenen angegeben werden.

Quelle: dpa

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