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Spezielle Rauchmelder für Gehörlose müssen von der Krankenkasse übernommen werden

Spezielle Rauchmelder, die mit Lichtsignalen vor der Rauchentwicklung warnen, wurden für Gehörlose entwickelt. Die Kosten für diese Rauchmelder müssen die Krankenkassen übernehmen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor, das bereits im Juni gefällt wurde. Unter dem Aktenzeichen BSG B 3 KR 8/13 R erklärten die Richter, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen müsse. Bekannt wurde das Urteil jedoch erst am Donnerstag.

Gehörloser erhält Rauchmelder

Der Kläger war ein stark hörgeschädigter Mann aus dem Raum Hamburg. Sein Arzt hatte ihm zwei Rauchwarnmelder verordnet. Die Krankenkasse allerdings lehnte die komplette Kostenübernahme ab. Das Bundessozialgericht stellte sich jedoch auf die Seite des Klägers.

Die Rauchmelder würden einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis dienen. Auch das Grundbedürfnis nach selbstständigem Wohnen würde damit erfüllt. Außerdem sind Rauchmelder schon in vielen Bundesländern, darunter auch Hamburg und Schleswig-Holstein, in privaten Wohnungen längst Pflicht. Außerdem begründeten die Richter ihr Urteil damit, dass gerade Gehörlose noch stärker auf Rauchmelder angewiesen seien, da sie akustische Gefahrenquellen nicht wahrnehmen können. Mit dem Urteil wurden die vorhergehenden Beschlüsse des Sozialgerichts Hamburg und des Landessozialgerichts Hamburg aufgehoben. Sie hatten die Rauchmelder als individuelle und private Gefahrenabwehr eingestuft. Die Kosten dafür müsse aber die Krankenkasse generell nicht übernehmen.

Urteil wird von vielen begrüßt

Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, begrüßte das Urteil. Die gesellschaftliche Teilhabe Gehörloser werde damit verbessert. Außerdem freute sie sich darüber, dass es nun klare Richtlinien gibt, wann Rauchwarnmelder von der Krankenkasse bezahlt werden müssen. Damit erhofft sich Bentele, dass das dauernde Hin und Her zwischen Sozialhifeträgern und Krankenkassen nun ein Ende habe.

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