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Sozialgericht Leipzig Urteil S 1 AL 251/15 – unzumutbare Maßnahmen

Mit dem Urteil S 1 AL 251/15 stellten die Richter des Sozialgerichts Leipzig klar, dass Arbeitssuchende nicht jede vom Amt angeordnete Maßnahme hinnehmen müssen, selbst wenn von den zuständigen Bearbeitern mit Sanktionen gedroht wird. Geklagt hatte eine Buchhalterin aus Schkeuditz, die von der Arbeitsagentur Oschatz betreut wird. Die 61-Jährige bezieht noch bis zum Frühjahr 2017 Arbeitslosengeld I, nachdem sie von 2005 bis 2014 ununterbrochen als Buchhalterin in einem Unternehmen tätig war, bis sie dann eine betriebsbedingte Kündigung erhielt.

Wogegen hatte sich die Buchhalterin gewehrt?

Die Klägerin besitzt den Berufsabschluss einer Diplom-Wirtschaftsingenieurin. Die Arbeitsagentur Oschatz wollte sie in eine der sogenannten Anpassungsmaßnahmen stecken, in denen die Jobsuchenden Kontakt mit verschiedenen Berufen bekommen sollen. Im konkreten Fall ging es um Berufe aus den Branchen Garten- und Landschaftsbau, Holzbau, Metalltechnik sowie die Altenpflege und die Lagerwirtschaft. Die Buchhalterin empfand die Aufforderung zur Teilnahme an dieser Maßnahme als reine Schikane. Sie begründete dies damit, dass diese Maßnahme in keiner Weise dazu geeignet ist, ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie legte deshalb Widerspruch ein, der von der Arbeitsagentur Oschatz jedoch zurückgewiesen wurde. Deshalb zog sie vor Gericht und bekam im Verfahren SG Leipzig S 1 AL 251/15 Recht.

Welche Konsequenzen hat das Urteil SG Leipzig S 1 AL 251/15?

Bisher gab es keine Leiturteile, auf die sich Arbeitslose berufen konnten, wenn sie sich gegen sinnlose Maßnahmen der Arbeitsagenturen wehren wollten. Das war bisher nur hinsichtlich der infolgedessen verhängten Sanktionen möglich. Nun wurde vom Sozialgericht eine rechtliche Grundlage geschaffen, die Arbeitssuchende befähigt, dem Ämtern die Teilnahme an ungeeigneten Maßnahmen zu verweigern, ohne eine Kürzung oder gänzliche Sperrung ihrer Leistungen befürchten zu müssen. Das Urteil wurde von verschiedenen Organisationen zur Unterstützung von Erwerbslosen bereits begrüßt. Dazu gehört auch Frank Schäfer, der für das Erwerbslosenzentrum Leipzig tätig ist. Er bemängelte in seinem Statement, dass die Arbeitsagentur Leipzig besonders gern ältere Hartz-IV-Bezieher, die zuvor jahrzehntelang durchgängig gearbeitet haben, zu sogenannten Aktivierungskursen schickt, bei denen sie beispielsweise die Grundlagen der täglichen Körperhygiene lernen sollen.
Quelle: Sozialgericht Leipzig, LVZ

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