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Schimmelbefall in der Mietwohnung: So verhalten Sie sich richtig

Studien zeigen, dass Schimmel kein nur vereinzeltes Problem ist. In jedem fünften deutschen Haushalt soll es munter vor sich hin schimmeln. Dass Schimmel eklig ist, ist unbestritten, er kann im schlimmsten Fall auch krank machen. Schwierig wird es da oft für Mieter einer Wohnung, denn häufig weigern sich die Vermieter, Abhilfe zu schaffen, wälzen die Verantwortung auf die Mieter ab.

Um herauszufinden, wer die Kosten für die Schimmelbeseitigung zu tragen hat, ist es wichtig, die Ursache des Schimmels herauszufinden. Grundsätzlich sind hier zwei Ursachen denkbar:

  1. Fehlverhalten des Mieters (falsches Lüften/Heizen)
  2. Mängel an der Bausubstanz

Im ersteren Fall ist klar der Mieter in der Pflicht, für die Kosten der Schimmelbeseitigung aufzukommen. In letzterem Fall muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Mieter sollten daher zunächst prüfen (lassen), ob sie selbst oder der Vermieter die Schuld am Schimmelbefall tragen und erst dann weitere Schritte einleiten.

Bei Schimmel die Miete mindern

Sollte das Verschulden klar beim Vermieter liegen, der sich aber weigern, den Schimmel zu beseitigen, tun Mieter gut daran, die Miete nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Darüber sollten sie den Vermieter schriftlich informieren. Kommt es zu einer Klage und stellt ein Gericht dabei fest, dass die Schuld beim Vermieter lag, kann der Mieter die zu viel gezahlte Miete nämlich zurück erhalten.

Rein rechtlich ist es auch möglich, die Miete mit sofortiger Wirkung zu mindern. Das birgt allerdings die Gefahr in sich, hohe Nachzahlungen leisten zu müssen, sollte das Gericht die Schuld des Mieters feststellen. Zudem haben viele Mieter bei einer Mietminderung Angst, dass diese zur Kündigung der Wohnung führen kann. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Minderung unangemessen hoch ausgefallen ist. Mieter tun also gut daran, sich durch Experten bezüglich der richtigen Höhe der Mietminderung beraten zu lassen.

Klage auf Schimmelbeseitigung

Bringen Mietminderung und Mietzahlung unter Vorbehalt nichts, müssen Mieter oft Klage einreichen. Experten empfehlen jedoch, vor einer Klage sehr genau zu überprüfen, wer schuld am Schimmelbefall in der Mietwohnung ist. Bei einer Schuldfeststellung des Mieters bleibt dieser nämlich auf den Kosten für den Prozess sitzen und die können weit über 1.000 Euro betragen. Auch wer auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann, darf nicht einfach so klagen, sondern nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Daher wird die Versicherung im Vorfeld überprüfen (lassen), inwieweit diese gegeben ist.

Schimmel bei der Stadt melden?

Neu ist die Möglichkeit für Mieter, sich mit Schimmelproblemen an die Stadt zu wenden. Verantwortlich dafür ist das neue Wohnungsaufsichtsgesetz. Es bietet eine rechtliche Grundlage, um gegen die Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Die Kommunen können ihnen Bußgelder bis zu 50.000 Euro auferlegen und so den Druck auf untätige Vermieter deutlich erhöhen. Daher können die Kommunen auch beim Schimmelbefall eingreifen.

Schimmel entfernen

Greifen diese Maßnahmen nicht oder dauert es noch Monate oder gar Jahre, bis ein Rechtsstreit entschieden ist, sollten Mieter aktiv werden. So lange in einer Wohnung mit Schimmelbefall zu leben, ist natürlich alles andere als gesund. Daher sollten Mieter im Zweifel selbst Hand anlegen. Eine Fachfirma kann den Schimmel zumindest kurzfristig beseitigen. Bei kleinen Flächen bis maximal 0,4 Quadratmeter und nur oberflächlichem Schimmelbefall können Mieter nach Empfehlungen des Umweltbundesamtes auch selbst aktiv werden.

Die Kosten, die für die Schimmelbeseitigung anfallen, können dem Vermieter, sofern er die Schuld trägt, in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihm zuvor eine Frist gesetzt wurde, um den Schimmel zu entfernen, und diese verstrichen ist.

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