Doch der Richter sprach sich für den
Walnussbaum darf über Jahre zurückgeschnitten werden
Den Angaben der Richter zufolge reicht es in einem solchen Fall aus, wenn die Äste, die über die
Laut Gericht haben sich die Nachbarn, die sich jetzt im Rechtsstreit befanden, schon 2015 darauf geeinigt, dass der Baumbesitzer die überhängenden Äste einkürzt. Allerdings sei dieser der Aufforderung bisher nicht nachgekommen. Bereits 2018 ging der Nachbar dann gerichtlich gegen den Walnussbaumbesitzer vor. Ihn störten sowohl die vom Baum fallenden Früchte, als auch die Blätter. Gleichzeitig verschatte der Baum seinen Pool, beklagte sich der Nachbar.
Walnussbaum teilweise zurückgeschnitten
Noch während der damalige Rechtsstreit lief, wurde der Baum teilweise zurückgeschnitten und auch ein Teil des Überwuchses entfernt. Das hat dem Nachbarn allerdings nicht ausgereicht. Der Baumbesitzer dagegen erklärte, dass der Baum bereits unter dem letzten
Das Gericht hat jetzt den Baumbesitzer angewiesen, den Überwuchs auf das Nachbargrundstück „uneingeschränkt“ zu beseitigen. Die
Trotzdem erklärte das Gericht, dass der Baum nicht sofort zurückgeschnitten werden müsse, denn in diesem Fall bestünde die reale Gefahr, dass er abstirbt. Das käme dann faktisch einer Beseitigung des gesamten Baumes gleich und auf diese hat der Nachbar keinen Anspruch. Aufgrund seines Alters genieße der Baum zudem
Quelle: AFP
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