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Rentenansprüche online einsehen

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Die Deutsche Rentenversicherung startet heute mit einem neuen Service. Demnach soll man seine Rentenansprüche jederzeit online einsehen können.

Ab 15 Uhr heute Nachmittag sollen Bürger den aktuellen Stand ihrer Rentenansprüche unter Rentenuebersicht.de jederzeit online abrufen und einsehen können. Dabei geht es nicht nur um die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, auch die Ansprüche aus betrieblichen und privaten Altersvorsorgeverträgen sollen aufgelistet werden, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte. Dennoch soll es den jährlichen Überblick in Papierform weiterhin geben.

Anmeldung mit Steuer-ID und Personalausweis nötig

Um das neue Serviceportal nutzen zu können, ist ein elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion erforderlich. Diese Funktion ist bei allen seit dem 15. Juli 2017 ausgegebenen Ausweisen möglich.

Die Steuer-ID muss ebenfalls eingegeben werden. Sie findet sich etwa auf dem Einkommenssteuerbescheid. Nach eigenen Angaben prüft die Rentenversicherung derzeit allerdings, ob künftig auch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung genutzt werden können.

Das Portal kann kostenfrei mit allen gängigen Internetbrowsern genutzt werden. Ziel ist es, den Bürgern zu helfen, „einen besseren Überblick über den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge-Situation zu haben“. Außerdem können die Einblicke in die eigenen Rentenansprüche eine „Grundlage für weitergehende Beratung sein“. Damit könnten „etwaige Lücken in der Altersvorsorge frühzeitig“ erkannt werden und man kann entsprechend gegensteuern.

Rentenuebersicht.de noch ein Pilotprojekt

Zu beachten ist jedoch, dass das Onlineportal sich noch in der Pilotphase befindet. Der Regelbetrieb soll dann gegen Ende des Jahres starten. Dennoch kann man die Ansprüche nicht umgehend nach der ersten Anmeldung einsehen. Diese müssen zunächst angefragt werden und die Antworten der Anbieter werden dann automatisch in die persönliche Rentenübersicht eingetragen. Das kann bis zu fünf Tage in Anspruch nehmen.

Nicht berücksichtigt werden zudem Steuern und Sozialabgaben, die von der Rente noch abgezogen werden. Neben den Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollen auch Ansprüche aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge mit aufgeschlüsselt werden. Allerdings ist die Liste der Anbieter, die sich beteiligen, zum Start des Projekts noch kurz. Zu ihnen zählen neben der Deutschen Rentenversicherung, die Union Investment Privatfonds GmbH sowie die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

Ab wann alle Ansprüche aller Anbieter zu sehen sein werden, hängt auch davon ab, wann sich die Anbieter an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen. Vorerst wird demnach kein echter Rundum-Überblick über die eigene Altersvorsorge möglich sein. Auch Beamte, Richter und Versicherte eines Berufsständischen Versorgungswerks können ihre Ansprüche über Rentenuebersicht.de noch nicht abfragen.

Quelle: AFP

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