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Rekordstrafe für LKW-Kartell

Mehrere große LKW-Hersteller haben über Jahre hinweg unerlaubte Preisabsprachen getroffen. Jetzt kommt die Strafe. Die EU-Kommission in Brüssel hat die Firmen Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault zu einer Rekordstrafe von drei Milliarden Euro verpflichtet. Insgesamt 14 Jahre lang haben die Unternehmen unerlaubte Preisabsprachen getroffen. Straffrei geht lediglich die Münchner VW-Tochter MAN aus, weil sie der EU-Kommission die entscheidenden Hinweise auf das Kartell gab.

Daimler muss höchste Kartell-Einzelstrafe zahlen

Die höchste Einzelstrafe entfällt auf Daimler und beträgt gut eine Milliarde Euro. Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin, betonte, dass man mit der Rekordstrafe ein klares Zeichen setzen wollte. Bereits 1997 wurde das Kartell laut Angaben der europäischen Wettbewerbshüter gegründet und war über 14 Jahre hinweg aktiv. Die Absprachen erfolgten nach ersten Angaben auf der höchsten Führungsebene. Ebenfalls hieß es, dass die meisten Firmen ihre Schuld einräumten und dem Vergleich zugestimmt haben.

Volvo/Renault, Daimler und Iveco hatten bei den Ermittlungen mit der EU-Kommission zusammengearbeitet. Dafür gab es eine Minderung der Geldbußen. Lediglich gegen Scania laufen die Ermittlungen noch immer. Die Kartellmitglieder haben aber nicht nur die Preise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen untereinander abgesprochen, sondern ebenso den Zeitplan für die Einführung neuer Technologien, mit denen die schädlichen Emissionen gesenkt werden konnten. Die Kosten der Technologien wurden zudem an die Kunden weitergegeben.

Konkurrenz bei LKWs muss bleiben

Vestager betonte in einem Statement noch einmal, wie wichtig die LKWs für den Warentransport in Deutschland seien. Die genannten Firmen stellen neun von zehn hierzulande fahrenden mittelschweren und schweren LKWs. Da könne es nicht sein, dass sie sich untereinander absprechen, statt miteinander zu konkurrieren.

Bereits 2014 hatte Daimler insgesamt 600 Millionen Euro für die Strafe aus dem Kartellverfahren zurückgelegt. Im zweiten Quartal 2016 kamen noch einmal 400 Millionen Euro für „Aufwendungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren“ hinzu, so dass die Kartellstrafe gedeckt sein dürfte.

Quelle: dpa

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