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Reisen nach Österreich: Vollverschleierung ab Oktober 2017 verboten

Es gibt einige Staaten, in denen darüber diskutiert wird, ob eine Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verboten werden sollte. In einigen Ländern ist das Verbot der Vollverschleierung bereits gesetzlich geregelt. Dazu gehören beispielsweise Belgien, Bulgarien, Frankreich und die Schweiz. Nun zieht auch Österreich nach. Ab Oktober 2017 müssen diejenigen, die sich in der Öffentlichkeit mit Nikab oder Burka zeigen, mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen. In Deutschland gilt das Verbot der Vollverschleierung bisher nur für bestimmte Situationen. So muss beispielsweise das Gesicht für Passfotos unverschleiert gezeigt werden.

Welche Gründe gibt es für das Verbot der Vollverschleierung?

Dabei geht es nicht darum, die Rechte der Muslime auf die Ausübung der in ihrer Religion üblichen Traditionen zu beschneiden. In den Diskussionen spielt die Sicherheit die wichtigste Rolle. Die langen Schleier bieten gute Möglichkeiten, Waffen und Sprengstoffwesten zu verstecken und die Verfolgung von Attentätern durch die Verdeckung des kompletten Gesichts zu erschweren. Österreich schließt sich damit lediglich den Bemühungen an, die Gefahr von Terrorangriffen zu reduzieren, die in jüngster Zeit mit immer einfacheren Mitteln durchgeführt werden. Wie brisant diese Gefahren sind, zeigte die bis dato jüngste Attacke in London, bei der Messer benutzt wurden. Das scheint auch den österreichischen Präsidenten Alexander Van der Bellen umgestimmt zu haben, denn er unterzeichnete nun das neue Gesetz, obwohl er sich erst vor wenigen Tagen dazu kritisch geäußert hatte.

Was unterscheidet den Nikab von der Burka?

Als Nikab wird ein Gesichtsschleier bezeichnet, welcher die komplette Augenpartie freilässt. Er wird ergänzend zum Kopftuch getragen und reicht in der Regel nur bis zur Brust. Alternativ kann ein dem Nikab ähnlicher Schleier mit dem Kopftuch ausgebildet werden. Kombiniert mit einem Stirnband wird dieser Aufbau aus Hidschäb bezeichnet. Bei der Burka nach afghanischer Tradition handelt es sich um einen Schleier, der auch die Augenpartie verdeckt, indem dort netzartige Stoffteile eingearbeitet werden. Bei der in Pakistan üblichen Burka bleiben die Augen frei. Eine afghanische Burka reicht üblicherweise bis zu den Knöcheln, sodass die gesamte weibliche Silhouette verhüllt wird, während die pakistanische Burka auf Schulterlänge begrenzt ist.

Quelle: n-tv

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