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Reisegutscheine von Unister nicht einlösbar?

Nach dem Insolvenzantrag der Unister Holding zu Beginn der Woche, sind mittlerweile auch von mehreren Tochterunternehmen Insolvenzanträge gestellt worden. Jetzt kommt eine weitere Hiobsbotschaft hinzu, die die Kunden direkt betrifft: Reisegutscheine, die vor dem 20. Juli 2016 von einem Tochterunternehmen der mittlerweile ebenfalls insolventen Unister Travel bzw. der U-Deals GmbH erworben wurden, sind aktuell nicht einlösbar. Das teilte Lucas Flöther, vorläufiger Insolvenzverwalter bei Unister am Donnerstag mit.

Reisegutscheine von Ab-in-den-Urlaub-Deals.de aktuell nicht nutzbar

Betroffen sein können bis zu 14.000 Kunden heißt es in den Äußerungen Flöthers weiter. Insbesondere das Portal Ab-in-den-Urlaub-Deals.de habe derzeit Probleme. Bei Reisegutscheinen für komplette Reisen oder Hotelaufenthalte, die vor dem 20. Juli 2016 erworben wurden, gelten derzeit Einschränkungen. Nach diesem Stichtag gekaufte Gutscheine seien jedoch nicht betroffen, versichert Flöther weiter.

Aktuell informiert das Unternehmen U-Deals die betroffenen Kunden darüber, dass sie ihre Reisegutscheine zur Zeit nicht einlösen können. Einzelne Hotels hatten sogar schon die Anreise der Kunden abgelehnt bzw. eine doppelte Bezahlung gefordert. Von U-Deals bekommen die Kunden ihr bereits gezahltes Geld ebenfalls nicht zurück. Wie Flöther erklärt, fallen die geleisteten Zahlungen in die Insolvenzmasse und das Insolvenzrecht lässt hier kaum Spielraum zu.

Die Reiseportale aus der Unister-Unternehmensgruppe haben aus der Problematik bereits Konsequenzen gezogen und treten lediglich noch als Reisevermittler, nicht mehr jedoch als Reiseanbieter auf.

Wie geht es mit Reisesparte von Unister Holding weiter?

Da nun auch die Unister Travel Betriebsgesellschaft Insolvenzantrag gestellt hat, ist eine weitere Tochter des Leipziger Internetunternehmens pleite. Diese Gesellschaft ist die Mutter der Reisesparte unter dem Unister-Dach. Zu Unister Travel gehört wiederum die Gesellschaft, die die beiden bekanntesten Projekte Ab-in-den-Urlaub.de und Fluege.de betreibt.

Wie ein Sprecher des Unternehmens erklärte, sei noch nicht abschließend geklärt, welche Folgen der neue Insolvenzantrag für die Unister-Kunden selbst hat. Allerdings seien Reisen, die jetzt gebucht werden, sicher. Insgesamt vier Tochterunternehmen der Unister Holding haben in den letzten Tagen ebenfalls Insolvenz angemeldet.

Quelle: dpa

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