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Parship im Visier der Verbraucherschützer

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Die Onlinedating-Plattform Parship ist ins Visier der Verbraucherschützer geraten. Gegen das Unternehmen wurde ein Klageregister eröffnet. Hintergrund ist, dass Parship seine Nutzer in langfristigen Verträgen halten soll. Betroffene könnten Hunderte Euro Erstattung erhalten – je nachdem, wie das Urteil ausfällt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine Musterfeststellungsklage gegen Parship angestrengt. Nun können auch betroffene „Parshipper“ aktiv werden, wie Henning Fischer, Referent beim VZBV erklärte. Aktuell sei eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz möglich.

Wie kam es zur Musterfeststellungsklage gegen Parship?

Der VZBV hat die Musterfeststellungsklage gegen Parship erhoben, weil der Onlinedating-Anbieter versuche, seine Kunden langfristig in teuren Verträgen zu halten. Der VZBV geht davon aus, dass die Verträge fristlos kündbar seien. Ebenso hält er die praktizierte automatische Verlängerung der Verträge für nicht zulässig. Nutzer und Nutzerinnen benötigen ein besonderes Vertrauensverhältnis zu einer Online-Partnervermittlung, da diese viele persönliche Angaben abfragt. Derartige Verträge sind nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) fristlos kündbar. Dies gilt bereits für Offline-Partnervermittlungen.

Derzeit können sich alle Verbraucher und Verbraucherinnen an der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg beteiligen, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship abgeschlossen haben. Der VZBV erklärte zudem, dass diejenigen, die ihren Vertrag bisher noch nicht gekündigt haben, dies noch vor Eintragung ins Klageregister nachholen können.

Hunderte Euro Erstattung für Betroffene?

Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten Betroffene auf Hunderte Euro Erstattung hoffen. Allerdings ist derjenige, der sich ins Klageregister eintragen lässt, in jedem Fall an das Urteil gebunden – auch wenn es zu seinen Ungunsten ausgeht.

Um sich der Klage überhaupt anschließen zu können, müssen Betroffene in jedem Fall ein Premium-Abo bei Parship haben oder gehabt haben. Im Internet bietet der VZBV zudem einen Klage-Check an, um zu prüfen, ob man im individuellen Fall überhaupt klageberechtigt ist.

Parship selbst sieht der Klage „gelassen entgegen“. Begründet wird dies mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das zuletzt zugunsten von Parship ausgefallen ist. Die Partnervermittlung erklärte zudem, dass sich eine Online-Datingseite nicht mit den klassischen Offline-Heiratsvermittlern vergleichen ließe. Zudem entsprächen die Erstlaufzeit sowie die automatischen Verlängerungen den „geltenden gesetzlichen Regelungen“.

Quelle: AFP

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