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Papst findet Schläge in der Kindererziehung in Ordnung

Papst Franziskus sorgt in diesen Tagen für Schlagzeilen, denn er verkündete öffentlich, dass er Schläge in der Kindererziehung in Ordnung findet. Allerdings verweist der Papst darauf, dass beim Schlagen des Nachwuchses dessen Würde geachtet werden sollte. Das schließt Schläge ins Gesicht aus. Der Papst erklärte im Rahmen der wöchentlichen Generalaudienz, die dieses Mal die Rolle der Väter in der Familie zum Thema hatte, dass ein guter Vater vergeben aber auch mit Bestimmtheit korrigieren könne, ohne das Kind dabei zu entmutigen.

An diesen Aussagen regte sich heftige Kritik. Der Vatikan-Vertreter Thomas Rosica verteidigte den Papst jedoch. Dieser habe nicht zu Grausamkeit und Gewalt gegenüber Kindern aufgerufen, sondern davon gesprochen, dem Nachwuchs zu „Wachstum und Reife“ zu verhelfen. Rosica erklärt weiterhin, dass wohl jeder schon von seinen Eltern gezüchtigt worden sei oder seinen eigenen Kindern mit einem Klaps auf den Po etwas klarmachen wollte.

Er verwies weiter auf den Umgang des Papstes mit Kindern. Wer sich die Bilder ansehe, würde sehen, dass der Papst grundsätzlich offen und freundlich auf den Nachwuchs zugeht. Würde man aus seinen jetzigen Worten etwas anderes ableiten, so verstünde man den Papst nicht, der sich mit einfacher Sprache und einfachen Gesten dem Volk wieder näherbringen wolle.

Heftige Kritik an der Prügelstrafe

Heftige Kritik lösten die Worte des Papstes auch in der UN aus. Schon im vergangenen Jahr hatten Mitglieder eines UN-Menschenrechtskomitees harte Kritik an der Haltung der katholischen Kirche gegenüber der Prügelstrafe geübt. Damals hatte man die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention genauer untersucht, da die weit verbreiteten Gerüchte über körperlichen Missbrauch in katholischen Schulen und Einrichtungen aufgekommen waren. In Irland habe dieses Problem sogar schon „endemische Dimensionen“ erreicht, hieß es weiter.

Im daraus resultierenden Abschlussbericht erinnerte man den Heiligen Stuhl daran, dass die UN-Kinderrechtskonvention ausnahmslos von allen Unterzeichnern zu unterstützen sei. Das könne etwa dadurch geschehen, dass man alle Maßnahmen, die rechtlich und pädagogisch einwandfrei sind, um Kinder vor physischer und mentaler Gewalt zu schützen, auch ergreifen muss. Dies gelte im Übrigen auch dann, wenn die Kinder sich in der Obhut der Eltern befinden.

Dabei forderte man den Heiligen Stuhl auf, die eigenen Gesetze zur Prügelstrafe anzupassen, aber auch Maßnahmen zu ergreifen, diese in den katholischen Schulen und Einrichtungen abzuschaffen. Der Vatikan dagegen argumentierte, dass man lediglich für die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention im Vatikanstaat verantwortlich sei. Ein Verbot in katholischen Kirchen einzuführen, sei dagegen nicht möglich.

Prügelstrafe in vielen Ländern verboten

In insgesamt 39 Ländern ist die Prügelstrafe generell verboten. Dies gilt auch innerhalb der Familie. Zu den Staaten mit einem solchen Verbot zählen neben Deutschland auch Turkmenistan, der Südsudan und Schweden.

Anders sieht es dagegen in den USA aus. Hier dürfen Eltern ihre Kinder schlagen, sofern sich die Gewaltanwendung in einem „vernünftigen“ Rahmen bewege. In 19 US-Staaten ist sogar dem Schulpersonal erlaubt, den Kindern den Hintern zu versohlen.

Quelle: Focus

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