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So leicht kommen Jugendliche in Frankfurt an Alkohol

Alkohol ist für Kinder und Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz verboten. Auch eine Abgabe darf an diese Zielgruppe nicht erfolgen. Doch wie ernst nimmt man es damit? Dem wollte man jetzt in Frankfurt am Main auf den Grund geben und schickte jugendliche Testkäufer los. Diese sollten in insgesamt 95 Supermärkten, Trinkhallen, Tankstellen, Internet Cafés und Kiosken versuchen, Alkohol kaufen. Der Test fand im Auftrag der Stadt von Juli 2014 bis Mitte Januar 2015 statt – mit erschreckendem Ergebnis.

Mehr als die Hälfte der getesteten Läden verkauften Alkohol an die Jugendlichen, wie Ordnungsdezernent Markus Frank am Donnerstag mitteilte. Getestet wurden 15 Trinkhallen und 45 Supermärkte, die besonders schlecht abschnitten. Bei den Trinkhallen gab es den Alkohol für die Jugendlichen in 80 Prozent der Fälle, in den Supermärkten verkaufte man zwei Dritteln der Jugendlichen Alkohol. Frank erklärte, dass vor allem die geringe Schätzung des Jugendschutzes in den Supermärkten erschreckend hoch ausgefallen sei, da diese doch eigentlich mit Warnsystemen an den Kassen ausgestattet seien. So müssten die Kassierer nur auf die Anweisungen der Kassensysteme hören.

Erschreckend auch der folgende Fall: In einer der untersuchten Trinkhallen stand nur ein Verkäufer zur Verfügung, der gerade einmal 14 Jahre alt war. Im Test untersuchte man außerdem zwölf Tankstellen, von denen drei negativ auffielen und 20 Kioske, wobei bei neun von ihnen gegen den Jugendschutz verstoßen wurde.

Nachkontrollen brachten leichte Verbesserung

Die Ergebnisse seien „erschreckend“ gewesen, erklärte Frank, räumte aber gleichfalls ein, dass bei Nachkontrollen ein Lerneffekt verzeichnet worden sei. Insgesamt wurde die Alkoholabgabe an Jugendliche in 57 Betrieben beanstandet. Bei einer weiteren Nachkontrolle fielen allerdings nur noch 14 Frankfurter Unternehmen negativ auf. Die betreffenden Verkäufer wurden in den meisten Fällen angezeigt und müssen für die Ordnungswidrigkeit, die sie begangen haben, ein Ordnungsgeld zahlen. Dieses liegt beim ersten Verstoß bei 480 Euro.

Frank erklärte, dass die recht hoch angesetzte Summe dazu führen solle, dass die Verkäufer über ihren Fehler nachdenken. Das Projekt will man in Frankfurt weiter fortsetzen, um so einen besseren Jugendschutz in der Metropole zu erreichen. Allerdings ist der Einsatz der Jugendlichen als Testkäufer durchaus umstritten. Frank wehrt sich gegen die Kritik. Er erklärt, dass ausschließlich Jungen und Mädchen ab 15 Jahren für die Tests eingesetzt werden, die zuvor intensiv geschult wurden. Zudem würden sie bei den Testkäufen jeweils von zwei erfahrenen Stadtpolizisten begleitet.

Quelle: HR-Online

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