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Panoramafreiheit – Selfies vor öffentlichen Gebäuden bleiben erlaubt

Die Frage danach, wie mit Selfies vor öffentlichen Gebäuden umzugehen ist, wurde in diesen Tagen heftig diskutiert. Jetzt hat das Europaparlament in Straßburg entschieden, dass Selfies vor dem Pariser Louvre oder dem Berliner Reichstag auch weiterhin auf Facebook und Co. veröffentlicht werden dürfen. Damit wurde einer der am heftigsten umstrittene Paragraph aus der Reform zum Urheberrecht gestrichen. In diesem sollte die so genannte Panorama-Freiheit EU-weit eingeschränkt werden.

Panoramafreiheit je nach EU-Land unterschiedlich geregelt

Allerdings gelten derzeit sehr unterschiedliche Regelungen rund um die Panoramafreiheit. In Deutschland erlaubt das Urheberrecht beispielsweise, „Werke, die sich bleibend an öffentlichsten Wegen, Straßen oder Plätzen“ befinden, zu fotografieren und zu veröffentlichen. In Frankreich dagegen ergeben sich Einschränkungen. Dort ist das Einverständnis des jeweiligen Architekten für die Ablichtung und Veröffentlichung einzuholen, sofern dessen Urheberrecht noch nicht erloschen ist.

Für diese Einschränkung, zumindest in ähnlicher Form, hatte sich auch das Europaparlament zunächst ausgesprochen. Allerdings rief man damit eine riesige Protestwelle unter Bürgern und Berufsfotografen hervor. Im Deutschen Journalistenverband (DJV) warnte man sogar vor einer Behinderung der eigenen Arbeit, wenn die Panoramafreiheit eingeschränkt wird.

Julia Reda, Berichterstatterin der Piratenpartei, erklärte, dass die EU-Bürger weiterhin in den meisten Mitgliedsstaaten ihre Selfies ohne Probleme posten könnten. Ebenfalls gab Günther Oettinger, EU-Kommissar für das Internet, an, dass man nie die Panoramafreiheit einschränken wollte, sondern es sich um eine „missverständliche Idee“ aus dem Rechtausschuss gehandelt habe. Er begrüßte das jetzige Votum in Straßburg.

Urheberrechtsreform umfasst mehr als Panoramafreiheit

Die Reform des Urheberrechts dreht sich aber nicht nur um die Panoramafreiheit. Mindestens genauso wichtig ist der Punkt, Bücher nach dem Erlöschen der Autorenrechte einfacher digitalisieren zu können. Ebenso soll das Ausleihen von E-Books in Bibliotheken erleichtert werden. Die grundsätzlichen Ziele der Reform sind eine faire Bezahlung für Musiker, Fotografen und Autoren, sowie das Zitatrecht, dass es der Presse erlaubt, bestimmte Aussagen zu zitieren.

Allerdings ist diese Entschließung für die EU-Kommission nicht bindend. Das EU-Parlament hat bei der geplanten Gesetzgebung zur Urheberrechtsreform jedoch ein Wörtchen mitzureden.

Quelle: Welt

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