Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Deutschland muss EU-Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug einhalten

Bauklötze, ein Stoffteddy und Co. lassen Kinderherzen höher schlagen. Je nachdem, welche Stoffe sie enthalten, können diese Spielsachen aber auch gefährlich werden. Vor allem Quecksilber, Blei und Antimon gelten als gefährlich, da sie im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. In Deutschland glaubt man, man habe hierfür strengere Grenzwerte als die EU vorgesehen und zog deshalb vor Gericht.

Um diese Schadstoffe in Kinderspielzeug ging es

Bereits zum zweiten Mal hatte Deutschland sich vor Gericht gegen die EU gestellt. Am Donnerstag verlor man aber vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Dort hieß es, man müsse sich an die EU-Grenzwerte halten, selbst wenn diese aus deutscher Sicht schlechter ausfallen als die deutschen Werte.

In dem Urteil bezog man sich vor allen Dingen auf Antimon, Quecksilber und Arsen. Die drei Schwermetalle gelten als krebserregend oder können zu Störungen im Nervensystem führen. Die Bundesregierung jedoch glaubt daran, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe in Kinderspielzeug strenger als die EU-Grenzwerte seien.

Die EU-Kommission in Brüssel sah das jedoch anders und schon im vergangenen Jahr klagte Deutschland dagegen – ohne Erfolg. Jetzt ging man gegen das Urteil vor, weil das Gericht die deutschen Daten nicht richtig ausgewertet oder falsch verstanden habe.

Gefahrenbewertung von Schadstoffen in Kinderspielzeug nicht vergleichbar

Die EU dagegen erklärt, dass man deutsche und europäische Gefahrenbewertungen nicht vergleichen könne. In den deutschen Grenzwerten lässt man die Konsistenz der Schadstoffe außer Acht, in der EU-Gesetzgebung unterscheidet man dagegen zwischen flüssigen, festen und abgeschabten Schadstoffen.

So gab der EuGH an, dass die europäischen Grenzwerte bei trockenen, staubförmigen, geschmeidigen und brüchigen Materialien strenger als die deutschen Grenzwerte seien. Dabei müssten vor allem Kreide oder Seifenblasen berücksichtigt werden.

Nur bei den abgeschabten Stoffen, wie sie bei Plastikpuppen, Holzklötzen oder Metallschaukeln vorkämen, seien die deutschen Grenzwerte strenger. Deutschland konnte nicht nachweisen, dass die eigenen Grenzwerte dem Nachwuchs einen besseren Schutz bieten können. Zudem ist das Urteil endgültig und die Regierung kann nicht mehr weiter dagegen vorgehen.

Quelle: Abendzeitung München

About Author