Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

OLG Düsseldorf, VI – Kart 1/14 (V) – für mehr Verbraucherschutz

Das Bundeskartellamt kämpft gegen die Macht der großen Hotelbuchungsportale im Namen der Verbraucher. Deshalb haben die Wettbewerbshüter entschieden, dass das Hotelbuchungsportal HRS, sich in seinen Verträgen mit deutschen Hotels nicht mehr die günstigsten Preise garantieren lassen darf. Diese Entscheidung wurde jetzt vom 1. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts unter dem Aktenzeichen OLG Düsseldorf, VI – Kart 1/14 (V) bestätigt.

Andreas Mundt, der Präsident des Kartellamts, begrüßte die Entscheidung. Für die Verbraucher würden dadurch deutliche Vorteile geschaffen, denn der Wettbewerb zwischen den Portalen um günstige Preise würde steigen. Auch günstigere Stornierungsmöglichkeiten könnten durch den gesteigerten Wettbewerb realisiert werden, sind sich die Experten sicher. Zudem könnte es bessere Chancen für neu auf den Markt kommende Hotelbuchungsportale geben. Diese dürften dank innovativer Dienstleistungen einen leichteren Start auf dem Markt haben.

Weitere Verfahren des Bundeskartellamts

Doch das Bundeskartellamt hat nicht nur gegen HRS und dessen Bestpreisgarantien etwas. Auch gibt es laufende Verfahren gegen Booking und Expedia. Diese will Mundt laut eigenen Angaben zügig  fortsetzen.

Wie zu erwarten, zeigte sich das Hotelbuchungsportal HRS enttäuscht über die Entscheidung und fühlte sich „massiv im Wettbewerb beeinträchtigt“.

Wie kam es zur Entscheidung VI – Kart 1/14 (V)?

Die Richter am OLG Düsseldorf sahen in den Bestpreisklauseln Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Hotels würden damit in der freien Preisgestaltung eingeschränkt und der Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen im Internet werde ebenfalls behindert. Das alles habe zudem Nachteile für den Verbraucher.

Dennoch muss die Entscheidung aus Düsseldorf noch nicht als endgültig angesehen werden. Weil das Verfahren eine insgesamt sehr große Bedeutung hat, ließ das OLG Düsseldorf eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Tobias Ragge, der Geschäftsführer von HRS, erklärte, dass man diese Möglichkeit prüfen wolle.

Quelle: Heidenheimer Zeitung

About Author