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Normenkontrollrat bemängelt Gesetzentwurf zur Maut

Die Maut soll es nach den aktuellen Plänen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt in Deutschland ab dem Jahresbeginn 2016 geben. Nun meldete offenbar der Normenkontrollrat Bedenken an der inhaltlichen Umsetzung der rechtlichen Regelungen zur Maut an. Das geht aus einem Bericht in der „Saarbrücker Zeitung“ hervor. Für den Bundesverkehrsminister bedeutet das, dass er den Gesetzesentwurf noch einmal überarbeiten muss. Viel Zeit bleibt ihm dafür nicht, denn das Kabinett soll die Entscheidung über die Einführung der Maut bereits am 17. Dezember 2014 treffen.

Welche Kritik übt der Normenkontrollrat am Gesetz zur Maut?

Die „Saarbrücker Zeitung“ verweist auf eine angeblich vorliegende „vertrauliche Stellungnahme“, nach der vor allem die Darstellung der für die Umsetzung der Maut auflaufenden Kosten gravierende Mängel aufweist. Dobrindt schätzt dort, dass es Einnahmen in Höhe von etwa 700 Millionen Euro pro Jahr aus der Maut geben wird. Ein positiver Aspekt der Maut ist, dass dadurch etwa 500 neue Arbeitsplätze entstehen. Mehr als 400 entfallen auf das Bundesamt für Güterverkehr. Allein hier entstehen allerdings auch Kosten in Höhe von etwa sechzig Millionen Euro pro Jahr. Nach Angaben der Zeitung muss der Bundesverkehrsminister noch mehr als 130 Millionen Euro jährlich an das Unternehmen zahlen, dass mit der Erhebung der Maut in Deutschland beauftragt werden soll. Die vorbereitende Installation der Technik kostet den Bundesverkehrsminister weitere rund 337 Millionen Euro.

Der Normenkontrollrat hat Zweifel daran, ob die für den Gesetzesentwurf zur Maut nur grob zusammengefassten Zahlen des Bundesverkehrsministers Dobrindt so auch stimmen, denn eine detaillierte Auflistung der Einzelposten hat er offenbar nicht vorgelegt. Die zum Normenkontrollrat gehörenden Experten befürchten, dass die Kosten deutlich höher ausfallen könnten. Auch gibt es nach Meinung der Fachleute Mängel an der Darstellung der praktischen Umsetzung, die bereits bei der Frage beginnen, ob es eine Mitführungspflicht für die Zahlungsnachweise gibt.

Was verbirgt sich hinter dem Normenkontrollrat?

Die Etablierung eines Normenkontrollrats wurde im Jahr 2005 in einem Koalitionsvertrag der CDU, SPD und CSU vereinbart. Dazu wurde das Normenkontrollratsgesetz geschaffen, das im Jahr 2011 letztmalig novelliert wurde. Der Normenkontrollrat hat die Aufgabe, bei der Einführung von neuen Gesetzen und der Änderung bestehender Gesetze darauf zu achten, dass kein unnötig hoher bürokratischer Aufwand dabei entsteht. Außerdem legt der Normenkontrollrat jährlich einen Bericht vor, wie sich die Kosten der Bürokratie in Deutschland entwickeln. Die Berichte und die Bewertungen werden durch den Normenkontrollrat auf der Basis des so genannten Standardkostenmodells vorgenommen. Zu den derzeitigen Mitgliedern des Normenkontrollrats zählen sich Experten aus der Finanzbranche, Bürgermeister, Rechtsanwälte, Landräte und Staatssekretäre sowie Wirtschaftswissenschaftler.

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