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Bundesrat beschließt neue Regelungen

Der Bundesrat hat wieder getagt und so einige neue Regelungen beschlossen. Dazu zählen vor allem die Doppelpass-Regelung und Neuerungen für Taxi- und Autofahrer. Die Details haben wir für Sie zusammengestellt:

Doppelte Staatsbürgerschaft künftig häufiger möglich

Es gibt ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz, das bereits im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Dieses ist jetzt im Bundesrat beschlossen worden und hat somit die letzte Hürde genommen. Demnach wird die Optionspflicht für viele in Deutschland lebende Ausländer abgeschafft. Sie müssen sich also im Erwachsenenalter nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes ihrer Eltern entscheiden.

Allerdings ist der Wegfall der Optionspflicht an bestimmte Bedingungen geknüpft: So gilt dies nur, wenn die Betroffenen mit Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder eine Schule in Deutschland besucht haben. Gleichzeitig entfällt die Optionspflicht, wenn in Deutschland ein Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung absolviert wurde.

Bildungsprojekte können besser unterstützt werden

Zusätzlich wird eine Verfassungsänderung vom Bundesrat unterstützt, nach der das Kooperationsverbot in der Wissenschaft gelockert werden soll. So kann der Bund künftig dauerhaft Projekte an Hochschulen finanzieren, sofern diese von überregionaler Bedeutung sind.

Zwar fordern viele Länder weitere Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, zum Beispiel im Rahmen der Schulsozialarbeit oder des Ausbaus der Ganztagsschulen, diese Lockerung beschloss man im Bundesrat allerdings nicht. Als Grund dafür gaben gleich mehrere Redner des Bundesrats an, dass diese Zusammenarbeit auch ohne Verfassungsänderung möglich sei.

Wichtige Änderungen im Straßenverkehr

Auch im Straßenverkehr gibt es Änderungen. So müssen Taxifahrer ab sofort den Gurt anlegen, auch wenn sie mit Fahrgästen unterwegs sind. Bereits in den 1970er Jahren wurde für Taxifahrer eine Ausnahme von der Gurtpflicht beschlossen. Grund dafür: Sie sollten ohne Gurt besser gegen Überfälle geschützt sein. Mittlerweile sieht die Politik die Unfallgefahr jedoch als höher an.

Außerdem müssen Babysitze für Kleinkinder bis 15 Monaten künftig grundsätzlich entgegen der Fahrtrichtung oder seitlich ausgerichtet sein. Wer gegen die Regelung verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu 25 Euro. Allerdings gelten Ausnahmen für bereits vorhandene Kindersitze, die auch weiter wie gewohnt verwendet werden dürfen, so das Bundesverkehrsministerium.

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