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Neue Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung beschlossene Sache

Am 27. Mai 2015 passierte der von Bundesjustizminister Heiko Maas ausgearbeitete Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland das Bundeskabinett. Bei dem nunmehr beschlossenen Gesetzentwurf handelt es sich um einen Kompromiss, der notwendig geworden war, nachdem die ursprünglichen gesetzlichen Regelungen im Jahr 2010 durch das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt worden waren. Schon jetzt gibt es jedoch Kritik an dem beschlossenen Gesetz. Renate Künast, die Verbraucherschutzministerin aus den Reihen der Grünen, hält auch die neuen Regelungen noch immer nicht für vereinbar mit den Grundrechten aus der Verfassung. Kritik kommt außerdem von den Datenschützern. Peter Schaar hält es für sehr bedenklich, dass auch Daten von Bürgern gespeichert werden, die überhaupt nichts mit Straftaten oder gar terroristischen Aktionen zu tun haben.

Was sieht das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor?

Das Ziel der Vorratsdatenspeicherung sind die Bekämpfung von Terrorismus sowie die effizientere Verfolgung von Straftaten. Nach dem neuen Gesetz sollen die Provider für Telekommunikationsleistungen die Verbindungsdaten von geführten Telefongesprächen zehn Wochen lang aufbewahren. Die gleiche Frist der Vorratsdatenspeicherung gilt hinsichtlich der Speicherung der IP-Adressen, von denen aus Kontakt zum Internet aufgenommen wird. Auch die von Handys und Tablets aufgenommenen Standortdaten fallen ab sofort unter die Vorratsdatenspeicherung. Um zu verhindern, dass aus diesen Daten Bewegungsprofile erstellt werden können, gilt hier jedoch mit vier Wochen eine deutlich kürzere Speicherfrist.

Was ist ausgenommen aus der Vorratsdatenspeicherung?

Eine Speicherung der Inhalte der Kommunikation per Festnetztelefon und Handy ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen. Auch die Inhalte und andere Daten zum E-Mail-Verkehr sollen nicht gespeichert werden. Von Seiten der Vereinigung „Reporter ohne Grenzen“ kam heftige Kritik daran, dass auch die Verbindungsdaten von Journalisten anlasslos gespeichert werden können. Der Pressesprecher der Organisation, Michael Rediske, gab zu bedenken, dass vor allem die Informanten der Journalisten künftig höheren Risiken ausgesetzt werden. Er bezeichnete das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als „Aushebelung des journalistischen Quellenschutzes“.

Quelle: ARD

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