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Neue Förderungen für energetische Sanierung von Gebäuden

Euro-Banknoten

Energieeinsparungen werden immer wichtiger. Deshalb hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm für energetische Sanierungen aufgelegt.

Energiesparmaßnahmen rücken ständig weiter in den Vordergrund. Aufgrund der Versorgungslage bei Erdgas kommt es vor allem auf die Einsparung von Wärmeenergie in den kommenden Wintern an. Die Bundesregierung konnte deshalb mit neuen Förderungen für die energetische Sanierung von Gebäuden nicht mehr länger warten. Für die neuen Förderprogramme sind pro Jahr Mittel in Höhe von 12 bis 13 Milliarden Euro vorgesehen.

Achtung: Änderungen bei den Zuständigkeiten!

Wer eine energetische Komplettsanierung durchführen möchte, ist weiterhin bei der Kreditbank für Wiederaufbau (kurz KfW) an der richtigen Adresse. Für Anträge auf die Förderung von Einzelmaßnahmen gibt es in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner. Für Fenstersanierungen, Heizungssanierungen oder die Verbesserung des thermischen Schutzes an den Fassaden ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Dabei handelt es sich um eine Bundesoberbehörde, die zum Bundeswirtschaftsministerium gehört. Innerhalb des Bundesamts kümmern sich mehrere Abteilungen um die Bearbeitung der Anträge. Das heißt, die bisher parallel bestehende Zuständigkeit der KfW für die Förderung von Einzelmaßnahmen wird durch die neuen Förderprogramme beendet.

Fokus der Förderungen für Energieeinsparungen liegt auf der Sanierung

Nach wie vor werden energiesparende Maßnahmen sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsbauten gefördert. Allerdings verlagert sich mit den neuen Regelungen der Schwerpunkt auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und richtet sich an die Besitzer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Die neuen Förderprogramme für Sanierungen bei Bestandsbauten stehen ab dem 28. Juli 2022 zur Verfügung. Die aktuellen Entwicklungen bei der Gasversorgung wirken sich auch auf die Inhalte der Förderprogramme aus. Eine Umstellung von Kohleheizungen auf Gasheizungen wird nicht mehr gefördert. Stattdessen gibt es verstärkte Förderungen für Immobilienbesitzer/-innen, die ihre vorhandenen Gasheizungen beispielsweise auf Pelletheizungen umstellen wollen. Als Form hat die Bundesregierung einen Tauschbonus gewählt.

Förderhöhe sinkt zu Gunsten einer breiteren Verteilung

Die Bundesregierung möchte die neuen Förderprogramme für die energetische Sanierung möglichst vielen Immobilieneigentümer/-innen zugänglich machen. Deshalb wurden mit Blick auf die insgesamt dafür zur Verfügung stehenden Budgets die maximalen Fördersummen abgesenkt. Bei Komplettsanierungen sind bis zu 150.000 Euro möglich. Einzelmaßnahmen können mit bis zu 60.000 Euro bezuschusst werden. Die höchstmögliche Fördersumme bei der Verbesserung der thermischen Isolierung liegen nunmehr bei 20 Prozent der Gesamtkosten. Bei der Installation von Wärmepumpen werden bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Das heißt konkret, dass bei Wärmepumpen die Förderung von bisher 30.000 Euro pro Wohneinheit auf künftig 24.000 Euro pro Wohneinheit sinkt. Wie hoch die maximale Fördersumme ausfällt, hängt vom jeweils erreichten Energiesparstandard ab. Kürzungen gibt es außerdem bei den Neubauförderungen. Die vom Staat gewährten Tilgungszuschüsse sinken auf 5 Prozent. Die Reduzierungen wirken sich nicht auf Förderanträge aus, die bis zum 27. Juli 2022 um 24:00 Uhr bei der KfW sowie bis zum 14. August 2022 um 24:00 Uhr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgelegt wurden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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