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Nachtbefeuerung von Windkraftanlagen soll künftig weniger stören

Zu den Akzeptanzproblemen der Windenergie gehören auch die Störungen, die von der Nachtbefeuerung von Windkraftanlagen ausgehen. Dafür sind gesetzliche Änderungen in Arbeit.

Viele Menschen in der Nähe von Windparks fühlen sich einerseits durch die Geräuschkulisse und andererseits das Blinken der Nachtbefeuerung von Windkraftanlagen in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Beide Effekte sind Gründe, aus denen der Bau von Windkrafträdern in der unmittelbaren Nachbarschaft häufig abgelehnt wird. Zumindest bei den „Lichtshows“ der Windräder könnte sich schon bald etwas ändern.

Bedarfsgesteuerte Nachtbefeuerung von Windkraftanlagen ist eine gute Alternative

Die Technik für eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen (kurz BNK genannt), steht schon seit einiger Zeit zur Verfügung. Sie sorgt dafür, dass die Leuchtkennzeichnung nur dann eingeschaltet wird, wenn sich auch tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe befindet, für welches die Rotoren und Säulen der Windräder zu einer Gefahr werden könnten. Erste Technologien besitzen bereits eine Zulassung in Deutschland. Dazu gehört die radargestützte Technik aus einer gemeinschaftlichen Entwicklung von Airbus und Enertrag. Inzwischen stehen auch Systeme zur Verfügung, die mit den Transpondern der Flugzeuge kommunizieren. Sie sind deutlich preiswerter als die radargestützten Systeme, haben aber noch keine Zulassung für den Einsatz an Windrädern in Deutschland. Die dafür notwendigen Änderungen an der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (kurz AVV) will die Bundesregierung nach einem Statement zu einer aktuellen Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion noch im Januar 2020 vornehmen. Eine Studie der International Civil Aviation Organization (kurz ICAO) hatte keine Erhöhung der Sicherheitsrisiken gefunden, die gegen den Einsatz der transpondergestützten Systeme spricht.

Wie erfolgt die Nachtbefeuerung von Windkraftanlagen aktuell?

Vorgeschrieben ist eine Nachtbefeuerung für alle Windkrafträder mit einer Höhe ab 100 Metern. Dabei kommen Kombinationen aus dem sogenannten Gefahrenfeuer, Feuer W in Rot (auch Hindernisfeuer genannt) oder die Blattspitzenbefeuerung zum Einsatz. Am meisten fühlen sich die Anwohner im Umfeld der Windräder von den Gefahrenfeuern gestört. Grund ist die Lichtintensität, denn sie muss nach den aktuellen Vorschriften mindestens 2000 Candela betragen. Beim Feuer W in Rot ist es das Blinken, das am stärksten stört. Die Blinkfolge ist gesetzlich vorgeschrieben. Zudem muss das Hindernisfeuer aus Sicherheitsgründen in zweifacher Ausführung am Maschinenhaus des Windrads angebracht werden. Auf die Verwendung des blinkenden Feuer W ist auch bei einer Blattspitzenbefeuerung kein Verzicht möglich. Das größte Problem für die Anwohner ergibt sich aus dem vorgeschrieben Abstrahlwinkel, der von 2 Grad unter dem Horizont bis zu 10 Grad über dem Horizont reicht. Dadurch scheinen die Strahler bei vielen Anwohnern direkt in die Fenster. Die Blattspitzenbefeuerung macht ihrem Namen Ehre und setzt auf Leuchten am Ende der Rotorblätter. Sie blinken zwar nicht, sorgen aber durch ihre Bewegung und das „Umspringen“ der Beleuchtung auf die jeweils oben befindliche Rotorspitze für Unruhe.

Quelle: AVV, Deutscher Bundestag Drucksache 19/16253

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