Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Nachfrage nach Rente mit 63 ist hoch

Seit dem 01. Juli 2014 ist es möglich – die abschlagsfreie Rente mit 63. Schon 280.000 Arbeitnehmer haben sich seither für den vorzeitigen Ruhestand entschieden. Laut Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden bis Ende 2018 560.000 Anträge auf die Rente mit 63 gestellt. Für Unternehmen bringt der verfrühte Ruhestand oft Probleme mit sich.

Verwaltungsmitarbeiter wollen mit 63 in Rente

Insbesondere in den Verwaltungsberufen ist das Interesse an der Rente mit 63 hoch. Bereits heute sprechen 11,4 Prozent der Unternehmen davon, dass sie bereits Mitarbeiter haben, die von der Rente mit 63 Gebrauch machen oder sie in den kommenden Jahren nutzen wollen. Im öffentlichen Dienst zeigt sich dieser Wunsch besonders deutlich.

Nahezu jede dritte Behörde in Deutschland muss mit dem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter rechnen, wie Arbeitsmarktforscher herausgefunden haben. Ähnlich groß ist die Nachfrage nach der Rente mit 63 in Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsbetrieben sowie in der Industrie.

Lediglich in den Branchen Gastronomie, Medien und im Kunst- und Unterhaltungssektor geht man von weniger Anträgen aus, wie die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg erklärte. Allerdings handele es sich dabei ohnehin um junge Branchen, in denen nur wenige ältere Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Rente mit 63 – wie reagieren die Unternehmen?

Die Unternehmen gaben an, dass sie die meisten der Stellen, die wegen der Rente mit 63 frei werden, umgehend neu besetzen wollen. Aber in immerhin 30 Prozent der Fälle sollen die Jobs auf den Prüfstand kommen und könnten unter Umständen abgebaut werden. Fast jedes vierte Unternehmen versucht, die künftigen Ruheständler durch Gehaltserhöhungen, Prämien und Beförderungen vom Ausstieg aus dem Berufsleben abzuhalten.

Zu beachten ist allerdings, dass die Rente mit 63 an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Abschlagsfrei kann so früh nur in Rente gehen, wer 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann. Zudem gilt die Rente mit 63 nur für die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1963. Dabei erhöht sich das Renteneintrittsalter pro Jahr schrittweise um zwei Monate. Wer also 1956 geboren wurde, darf trotz 45 Beitragsjahren erst mit 63 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen.

Quelle: Tagesspiegel

About Author