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Muss und darf der Grindadràp auf den Färöer Inseln wirklich noch sein?

Für die Färinger gehört der Grindadràp zur Normalität. Bei den meisten anderen Menschen löst das blutige Gemetzel pures Entsetzen aus. Es passiert mitten in einem Europäischen Land, obwohl sich die Europäische Union für den Tierschutz stark macht.

In anderen Regionen der Welt bemühen sich die Menschen, gestrandete Wale zurück in den Ozean zu bringen. Beim Grindadràp auf den Färöern passiert genau das Gegenteil. Die Grindwale werden in ganzen Gruppen von einer Vielzahl von Booten unter der Verwendung dazwischen gespannter Gitter an den Strand getrieben und getötet.

Wie ist der Grindadràp trotz strenger Walfangregelungen möglich?

Die Regierung der zu Dänemark gehörenden Färöer nutzt eine Lücke aus, die im 1946 geschaffenen Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs besteht. Diese Lücke erlaubt „indigenen Völkern“ Ausnahmen von den Fangverboten. Hinzu kommt, dass die Färöer zwar faktisch zu Dänemark zählen, aber rechtlich als autonomes Verwaltungsgebiet agieren. Deshalb gehören die Färöer auch nicht zur Europäischen Union. Daraus ergibt sich ein rechtliches Problem. Das Mutterland Dänemark hat das Walfangabkommen bereits im Jahr 1950 unterzeichnet. Inzwischen haben sich weltweit 70 Länder dazu bekannt.

Die Frage ist, ob die Färöer durch die Autonomie an die Zustimmung des Mutterlands Dänemark zum Walfangabkommen gebunden sind. Die dänische Regierung scheint das nicht so zu sehen, denn sie erteilte mehreren Mitgliedern der Tierschutzorganisation Sea Shepherd direkt nach der Ankunft der Schiffe auf den Färöern ein Einreiseverbot. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Aktionen der Tierschutzaktivisten von Sea Shepherd. Die Einreiseverbote wurden lediglich mit einem Verdacht auf eine mögliche „Störung der öffentlichen Ordnung“ begründet. Außerdem ließen die dänischen Justizbehörden mehr als ein Dutzend Tierschutzaktivisten verhaften, die sich für die Durchsetzung der Walfangregelungen auf den Färöern einsetzten.

Färöer nutzen eine weitere Lücke des Walfangabkommens aus

Die im Walfangabkommen verankerten Verbote gelten ausschließlich für eine kommerzielle Verwertung der Wale. Davon kann allerdings zumindest in Bezug auf die Verwertung des Walfleischs beim Grindadràp keine Rede sein. Es wird nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Quote an die Beteiligten verteilt. Was die Beteiligten nicht haben wollen, geht an die lokalen Supermärkte, die es wiederum kostenlos an ihre Kunden abgeben. Doch ist das wirklich eine Rechtfertigung für die massenhafte Tötung von Grindwalen?

Die Gesetze der Färöer sichern den Meldern der vorbeiziehenden Walschulen sogar eine Belohnung zu. Außerdem enthalten sie Regelungen, wie viele Boote mindestens an einem solchen Walgemetzel beteiligt sein müssen. Schließlich sollen dabei keine Wale entkommen. Zeitweise wurden sogar Einheimische mit Bußgeldern belegt, die eine entdeckte Walschule nicht meldeten. Das wurde eingeführt, nachdem sich die Zahl der Grindadràps im Jahr 2014 auf zwei und die Zahl der dabei getöteten Grindwale auf 48 reduziert hatte. Die Bußgeldregelung zeigte Wirkung, denn die Zahl der bei den Grindadràps erlegten Wale stieg bereits 2015 wieder auf mehr als 500. Im Jahr 2017 fielen den Grindadràps auf den Färöern mehr als 1.200 Grindwale zum Opfer.

Kurioses Detail: Behörden der Färöer halten das Walfleisch für gefährlich

Und das passiert mitten in Europa, obwohl die Europäische Union ein Verbot für den Fang von Meeressäugern erlassen hat. Außerdem ist das Ganze ein Widerspruch in sich, denn bereits im Jahr 2011 hatte die Lebensmittel- und Veterinärbehörde der Färöer vor dem Verzehr des Fleisches der Grindwale gewarnt. Als Grund wurden die enormen Schadstoffbelastungen angegeben. Dabei spielen PCB, Dioxine und Quecksilber die wichtigste Rolle. An den Schadstoffbelastungen hat sich bis heute nichts verbessert. Das Gegenteil ist der Fall, denn immer öfter gelangen auch die Partikel der in den Ozeanen schwimmenden Plastikabfälle in den Verdauungstrakt der Grindwale. Die Frage, ob die in der Tradition der Färöer verankerten Grindadràps noch eine Existenzberechtigung haben, kann allein schon deshalb und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des Artenschutzes nur ganz klar verneint werden.

Quelle: RIS, Sea Shepherd, Faroese Food and Veterinary Authority Journal 461-200800444-70

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