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Mütterrente – warum am Ende oft so wenig übrig bleibt

Im Juli diesen Jahres wurde die Mütterrente eingeführt. Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhalten Frauen einen Renten-Entgeltpunkt zusätzlich. Das soll nochmals verdeutlichen, wie wichtig auch der Staat die Kindererziehung nimmt und Frauen mit Kindern entlasten. Doch aktuellen Bestimmungen zufolge bleibt von der Mütterrente oft deutlich weniger als erwartet, wenn Frauen zusätzlich Witwenrente oder Grundsicherung beziehen.

Mütterrente kürzt Witwenrente

Die Bestimmungen gelten schon seit 1986, so dass es zu Anrechnungen bei der Rente kommt. Aktuell gelten folgende Zahlen: 755 Euro in den alten und 697 Euro in den neuen Bundesländern sind die Grenze. Übersteigen die Einkünfte aus der Altersrente und möglichen Nebeneinkünften diese Beträge, dann wird die Witwen- oder Witwerrente gekürzt. Und zwar findet eine Anrechnung der darüber hinaus gehenden Beträge zu 40 Prozent statt. Da die Mütterrente in die Altersrente mit einfließt, kann sie zur Kürzung der Witwenrente führen.

Beispiel

Eine Frau erhält eine Altersrente inklusive Mütterrente von 730 Euro in den neuen Bundesländern. Zusätzlich steht ihr eine Witwenrente von 680 Euro zu. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

730 Euro Altersrente – 697 Euro Freibetrag = 33 Euro
33 Euro * 40 % = 13,20 Euro
680 Euro Witwenrente – 13,20 Euro = 666,80 Euro

Jeden Monat verringert sich so das Einkommen der Frau um 13,20 Euro aufgrund der Mütterrente. Die hatte ihr zuvor 26,39 Euro mehr versprochen. Davon bleibt also gerade einmal die Hälfte übrig.

Wie viele Frauen sind aufgrund der Mütterrente von Kürzungen betroffen?

Bisher ist unklar, wie viele Frauen von den Kürzungen betroffen sind. Das „Mittagsmagazin“ berichtete in diesen Tagen allerdings, unter Berufung auf eine Berechnung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, dass gut 1,45 Millionen der bezugsberechtigten Frauen mit Kürzungen rechnen müssten. Jedoch umfassen die Zahlen Männer und Frauen gleichermaßen und stammen noch aus dem Jahr 2013. Für das Jahr 2014 liegen bis dato keine genauen Zahlen vor.

Was passiert mit der Mütterrente bei Grundsicherung?

Andere Frauen erhalten zwar keine Witwenrente, müssen allerdings im Alter die Grundsicherung für sich nutzen. Denen bleibt jedoch gar nichts übrig. Werden also 26,39 Euro in den neuen und 28,61 Euro in den alten Bundesländern für das Kind zusätzlich gezahlt, so wird die Grundsicherung um genau diesen Betrag wieder gekürzt. Die betroffenen Frauen gehen komplett leer aus.

Quelle: dtoday

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