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Interessante Prognosen aus dem Rentenversicherungsbericht

Der aktuelle Rentenversicherungsbericht soll vom Kabinett der Bundesregierung am 19. November 2014 beschlossen werden. Darin heißt es, dass sich die Rentner im Jahr 2015 nicht auf große Erhöhungen freuen dürfen. Sie liegen bei 1,57 Prozent bei Beziehern in Westdeutschland und 1,71 Prozent bei Beziehern aus Ostdeutschland. Doch danach soll es nach den Prognosen des 2014er Rentenversicherungsberichts deutlich besser werden.

Wie fallen die Rentenerhöhungen nach den Prognosen aus?

Er weist nach Aussagen des „Tagesspiegels“ die Chance aus, dass es bis zum Jahr 2028 bei den Renten einen Gesamtanstieg von 39 Prozent geben könnte. Das würde einem Anstieg von etwas mehr als zwei Prozent pro Jahr bedeuten. Ein echter Zuwachs an Kaufkraft ist für die Rentner damit langfristig allerdings nicht verbunden, denn mit diesem Anstieg wäre gerade einmal der Zielwert ausgeglichen, der von der Europäischen Union bei der Inflationsrate angestrebt wird. Kurzfristig präsentiert sich die Lage anders, denn im Jahr 2016 sollen die Renten im Osten um 4,62 Prozent und im Westen um 4,41 Prozent steigen. Für 2017 verspricht der Rentenversicherungsbericht einen Zuwachs von 2,44 Prozent.

Warum wurde die Rentenerhöhung für 2015 gekürzt?

Ursprünglich war für das Jahr 2015 eine Rentenerhöhung von 3,76 Prozent progostiziert worden. Dass der Anstieg nun deutlich niedriger ausfällt, halt gleich zwei Gründe. Einerseits werden bei der Lohnentwicklung nunmehr auch die rund 400.000 Geringverdiener mit berücksichtigt und andererseits ist eine Reduzierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,2 Prozent beschlossen worden. Dann entstünde ein Finanzierungsloch, wenn die Renten im Jahr 2015 mehr steigen würden. Dass 2016 die Rentenerhöhung höher ausfällt, hat auch den Grund, dass der so genannte Riesterfaktor im Jahr 2014 als Belastung weggefallen ist.

Bei einigen Rentnern könnten sich die Bezüge reduzieren

Es klingt nach einem Widerspruch, dass bei einer Rentenerhöhung die eigentlichen Bezüge minimiert werden. Und doch ist es möglich. Viele Rentenbezieher haben so genannte Auffüllbeträge. Auf diese Auffüllbeträge werden keine Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung erhoben. Steigt die tatsächliche Rente, erhöht sich der Anteil, auf den Beiträge gezahlt werden müssen, was zu einer minimalen Reduzierung der ausgezahlten Beträge führen kann. Betroffen davon sind vor allem die Bezieher von Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten, die in einem frühen Lebensalter beantragt werden mussten.

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