Die
„Mohr“ hat einen rassistischen Hintergrund
In dem Antrag verweist man darauf, dass die Begriffe „Neger“ oder „Mohr“ einen rassistischen Hintergrund haben. Darauf „müsse man leider auch im Jahr 2018 noch immer hinweisen“. Diese Begriffe wurden „in Deutschland viel zu lange weder hinterfragt noch aufgegeben“.
Die Geschäftsführerin einer der beiden betroffenen Apotheken, Karin Schweizer, reagierte erstaunt auf die Vorwürfe. Die Apotheke wurde in den 1960er Jahren gegründet und trage den Namen schon seit vielen Jahren, erklärte sie der „Frankfurter Rundschau“ gegenüber“. Der Name sei bundesweit üblich für Apotheken. Er ließe sich zurückführen auf die
Umbenennung der „Mohren“-Apotheken nicht so einfach
Schweizer führt weiter aus, dass die Betriebserlaubnis der Apotheke an den Namen gebunden sei. Daher sei es sehr teuer und aufwändig, den Namen einfach zu ändern. Für die zweite Apotheke setzte sich laut „Frankfurter Rundschau“ sogar das Denkmalamt ein. In der Fassade des Gebäudes ist der Name „zum Mohren“ nämlich ebenfalls eingelassen und dieses Gebäude steht unter
Andrea Hampel, Leiterin des Denkmalschutzamtes, erklärte dazu, dass man der Entfernung des Schriftzuges keinesfalls zustimmen würde. Das KAV reagierte auf diese Aussage prompt und forderte, abzuwägen, ob die Menschenrechte nicht stärker wiegen würden als der Denkmalschutz.
Quelle: dpa
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