Wenn also der Arbeitgeber via SMS oder Whatsapp-Nachricht noch schnell
Worum ging es im zugrunde liegenden Fall?
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Für den 08.04.2021 benötigte der Arbeitgeber kurzfristig um sechs Uhr morgens einen Springer und hatte den Kläger dafür eingetragen. Allerdings erreichte er ihn in seiner Freizeit nicht telefonisch. Auch auf eine SMS reagierte der Mitarbeiter nicht. Er gab erst um 07:30 Uhr Bescheid, den Dienst antreten zu können. Allerdings hat der Arbeitgeber in der Zwischenzeit einen Mitarbeiter aus der
Der Kläger wurde an diesem Tag nicht mehr eingesetzt, er wurde ermahnt und es wurde ihm ein Tag als unentschuldigte Fehlzeit eingetragen. Im September 2021 sollte der Mitarbeiter erneut als Springer ab 06:30 Uhr eingesetzt werden, war aber am Vortag telefonisch – in seiner Freizeit – wieder nicht erreichbar. Sowohl die gesendete E-Mail, als auch die SMS des Arbeitgebers blieben unbeantwortet. Die Antwort erfolgte erst am darauffolgenden Tag um 07:30 Uhr. Gut eine Stunde später erschien der Mitarbeiter in der
Notfallsanitäter klagt auf Nachzahlung
Daraufhin verlangte der Kläger die Nachzahlung des vorenthaltenen Lohns sowie die Entfernung der
Der Arbeitgeber hielt dagegen: Die Veranlassung von Springerdiensten sei von seinem Direktionsrecht gedeckt. Zudem sei es dem Mitarbeiter zuzumuten, einen Blick auf den
Das Landesarbeitsgericht hingegen sah die Sache anders und gab dem Mitarbeiter in allen Punkten recht. Der Arbeitgeber übe zwar sein Direktionsrecht durch Änderungen am Dienstplan zulässig aus. Allerdings müsse die Änderung dem Mitarbeiter auch zugehen. Dieser ist nicht verpflichtet, während seiner Freizeit Änderungen am Dienstplan zu prüfen. Auch seien Mitarbeiter nicht verpflichtet, in ihrer Freizeit SMS zu lesen oder Anrufe des Arbeitgebers anzunehmen.
Die Richter begründeten es als eines der „vornehmsten Persönlichkeitsrechte“, selbst über seine Freizeit entscheiden zu können. Das Lesen des Dienstplanes ist den Richtern zufolge eine „Arbeitsleistung“. Zu dieser seien Mitarbeiter in ihrer Freizeit jedoch nicht verpflichtet. Formal gehen die Änderungen am Dienstplan dem Mitarbeiter also erst bei Dienstbeginn, im besagten Fall um 07:30 Uhr, zu. Der Mitarbeiter hatte seine Arbeitsleistung ohne Erfolg angeboten, also steht ihm auch die
Quelle: JurAgentur
Weitere Meldungen
Das Homeoffice wirft Fragen beim Arbeitsschutz auf
Arbeitsleistung muss auch im Home Office nachgewiesen werden
Mehr befristete Arbeitsverträge