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Mindestlohnbetrug: Zahl der festgestellten Fälle nimmt zu

White male count euro bills in her hands

In einigen Branchen steigt die Anzahl der festgestellten Fälle von Mindestlohnbetrug. Das geht aus offiziellen Zahlen der Bundesregierung hervor.

In Deutschland wurde das Mindestlohngesetz im Jahr 2014 eingeführt, um abzusichern, dass erwerbstätige Menschen Entgelte in einer vernünftigen Höhe erhalten. Zu Beginn lag der Mindestlohn (brutto) bei 8,50 Euro pro Stunde. In mehreren Schritten wurde er seither angehoben und beträgt seit Oktober 2022 nunmehr (brutto) 12,00 Euro pro Stunde. Doch es ist eine traurige Tatsache, dass viele Unternehmen Mindestlohnbetrug begehen. Das zeigen die jüngsten Statistiken der Resultate von Überprüfungen, die von der Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Linken-Fraktion präsentiert wurden. Allerdings sind sie nur als die sprichwörtliche „Spitze des Eisbergs“ zu betrachten, denn in den vergangenen drei Jahren konnten aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise weniger Kontrollen als in den Jahren zuvor durchgeführt werden.

Wer ist für das Aufspüren von Mindestlohnbetrug und Schwarzarbeit zuständig?

Für die Kontrollen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung ist in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (kurz FKS) zuständig. Sie ist den Zollbehörden angegliedert und soll in den nächsten Jahren personell kräftig verstärkt werden. Lohnenswert sind die Kontrollen allemal, denn sie dienen zur Vermeidung von Straftaten und spielen alljährlich Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe ein. Der bisherige Spitzenwert stammt aus dem Jahr 2017 und betrug 64,4 Millionen Euro. Auch im Jahr 2019 wurde mit verhängten Bußgeldern in Höhe von 57,4 Millionen Euro ein Rekordwert erzielt.

Schwerpunkte beim Mindestlohnbetrug am Beispiel Berlin

In der deutschen Hauptstadt haben sich einige Branchen beim Mindestlohnbetrug als Hotspots erwiesen. Deshalb werden dort regelmäßig Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2022 war der negative Spitzenreiter das Gaststättengewerbe. Im Anschluss an die Kontrollen wurden 382 Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie 165 Strafverfahren eingeleitet. In 58 Fällen wurde Mindestlohnbetrug festgestellt. Auf dem zweiten Rang bei den Ordnungswidrigkeitsverfahren nach FKS-Kontrollen landete zeitgleich mit 278 Fällen das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Dort lag die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren mit 314 Fällen jedoch deutlich höher. Auch zahlreiche Unternehmen aus den Bereichen Friseurhandwerk, Beherbergungsgewerbe, Pflegebranche sowie Taxi- und Mietwagengewerbe wurden kontrolliert und mit Bußgeldern oder Strafverfahren belegt. Interessant ist an dieser Stelle, dass die Zahl der geprüften Unternehmen deutlich niedriger war. Das lässt nur eine Schlussfolgerung zu. In einigen Firmen haben Schwarzarbeit und Mindestlohnbetrug System. Auch dabei fallen das Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe negativ auf.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/5707, Mindestlohngesetz

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