Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Schwarzfahren: Erneute Gesetzesänderungen im Gespräch

Handcuffs on jail cell closed metal bar door. Prison building corridor background, 3d render

Welchen rechtlichen Status sollen künftig Fahrten ohne gültige Tickets haben? Bundesjustizministerin macht Angaben zu geplanten Gesetzesänderungen.

Bisher fallen häufig immense Belastungen für alle Steuerzahler an, weil die rechtliche Situation und ums Schwarzfahren dazu führen kann, dass die Täterinnen und Täter im Gefängnis landen. Genau das möchte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in Zukunft ändern. Doch so einfach, wie sich mancher Mensch das vorstellt, geht das nicht. Der Gesetzgeber muss eine Balance zwischen einer angemessenen Bestrafung und der größtmöglichen Rücksicht auf die anfallenden Kosten dieser Bestrafung finden. Deshalb denkt man im Bundesjustizministerium über eine Herausnahme des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht nach.

Wie ist die aktuelle Gesetzeslage beim Schwarzfahren?

Derzeit findet sich das Schwarzfahren als Straftatbestand im Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs, der den Titel „Erschleichen von Leistungen“ trägt. Er sieht sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor. In mehr als drei Viertel aller Fälle werden Geldstrafen verhängt. Die Hauptproblematik für Steuerzahler ist, dass viele Täterinnen und Täter die Geldstrafen nicht zahlen können oder wollen. Infolgedessen kommt es zu Ersatzfreiheitsstrafen nach dem Paragrafen 43 des Strafgesetzbuchs. Ein erster Schritt des Gesetzgebers war die Änderung des Umrechnungssatzes. Anfänglich entsprach ein Tag Haft einem Tagessatz der Geldstrafe. Seit 2024 entspricht ein Tag Ersatzhaft zwei Tagessätzen der verhängten Geldstrafe. Doch diese Maßnahme allein ist nicht dazu geeignet, für die Bundesländer und in der Folge die Steuerzahler eine signifikante Senkung der wirtschaftlichen Belastung zu erreichen.

Welche Kosten fallen durch die Ersatzhaft derzeit an?

Nach offiziellen Angaben des Bundesjustizministeriums müssen die Bundesländer im Durchschnitt eine halbe Million Euro pro Tag für die Verbüßung von Ersatzhaft ausgeben. Bereits 2020 kostete ein Tag in einem Gefängnis knapp 160 Euro pro gefangener Person. Durch die Haftkostenbeteiligung, die aktuell bei einer Unterbringung einer volljährigen Person in einer 2er-Zelle bei rund 13,58 Euro liegt, ist nur ein Bruchteil dieser Kosten abgedeckt. Werden Personen lediglich für eine kurze Zeit inhaftiert, ist es zudem häufig unmöglich, in der Haftanstalt eine geeignete Beschäftigung zu finden. Das heißt, in der Regel geht die volle Differenz aus tatsächlichen Kosten und der Haftkostenbeteiligung zu Lasten der Länderhaushalte und in der Folge der Steuerzahler.
Allerdings darf der Kostenfaktor nicht dazu führen, dass über eine Änderung des Strafrechts ein „Freibrief“ für Schwarzfahrten ausgestellt wird. Die Bundesjustizministerin machte jedoch noch keine Angaben zur Frage, wie das vermieden werden soll.

Quelle: BMJV, Strafgesetzbuch, Strafvollzugsgesetz, Bundesanzeiger vom 09.01.2024

About Author